Wie funktioniert ein Kreditnehmerwechsel?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Kreditnehmerwechsel geht immer nur mit Zustimmung der Bank.
  • Banken stimmen dann zu, wenn die Bonität und Sicherheiten des neuen Kreditnehmers mindestens so gut sind wie beim bisherigen.
  • Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Wechsel des Kreditnehmers.

Kann man eine Kreditrückzahlung auf eine andere Person übertragen? Grundsätzlich ist das möglich, aber nicht bei jedem Kredit und nicht bei jedem Anbieter. Ein sogenannter Kreditnehmerwechsel setzt immer die Zustimmung der Bank voraus und ist oft an strenge Voraussetzungen gebunden.

Was ist ein Kreditnehmerwechsel oder Schuldnertausch?

Bei einem Kreditnehmerwechsel wird ein laufender Kredit von einer Person auf eine andere übertragen. Juristisch spricht man dabei von einem Schuldnertausch, weil sich der Vertragspartner der Bank ändert.

Der neue Kreditnehmer übernimmt den Kredit mit der verbleibenden Restschuld, den vereinbarten Monatsraten und allen weiteren Vertragsbedingungen. In manchen Fällen können Bank und neuer Kreditnehmer auch Anpassungen am Vertrag vereinbaren, etwa bei Laufzeit oder Rate.

Warum ist Kreditnehmerwechsel rechtlich relevant?

Bei einem Kreditnehmerwechsel wird eine andere Person Vertragspartner für den Kredit. Sie ist dann für die Rückzahlung verantwortlich. Das ist genau in § 413 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wenn die neue Person nicht zahlt, kann die Bank rechtlich nur noch gegen sie vorgehen, nicht mehr gegen den alten Kreditnehmer.

Juristen nennen das „befreiende Schuldübernahme“, weil der alte Kreditnehmer nach dem Wechsel keine Verantwortung mehr für den Kredit hat.

Was passiert bei einem Kreditnehmerwechsel mit Sicherheiten?

Sicherheiten verringern für die Bank das Risiko, falls der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann. Deshalb verlangt sie beim Schuldnerwechsel in der Regel Sicherheiten, die mindestens gleichwertig sind.

Erfolgt der Kreditnehmerwechsel im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie oder eines Fahrzeugs, werden bestehende Sicherheiten wie Grundschulden oder Fahrzeugbriefe auf den neuen Kreditnehmer übertragen. Die Sicherheiten verbleiben weiterhin bei der Bank.

Gut zu wissen

Bürgschaft bei Kreditnehmerwechsel nicht übertragbar

Bürgschaften lassen sich bei einem Kreditnehmerwechsel nicht übertragen, da sie an die Person des ursprünglichen Kreditnehmers gebunden sind. Der neue Kreditnehmer muss einen eigenen Bürgen stellen, sofern die Bank eine Bürgschaft verlangt.

Gründe für einen Kreditnehmerwechsel

Ein Kreditnehmerwechsel kommt meist dann infrage, wenn sich die persönliche oder finanzielle Situation deutlich verändert. Das kann unerwartet passieren – etwa durch Jobverlust oder Krankheit – oder im Rahmen geplanter Übergänge wie einer Trennung oder einer Vermögensnachfolge.

  • Veränderte finanzielle Situation

    Sinkt das Einkommen spürbar, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder eine längere Krankheit, kann es sinnvoll sein, den Kredit auf eine andere zahlungsfähige Person zu übertragen.

    Um für solche Situationen schon im Vorfeld gewappnet zu sein, ist es möglich, zusammen mit dem Kredit eine Restkreditversicherung abzuschließen. Bei easyCredit sichert VR Cash Protect Ihr Einkommen ab bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.

  • Trennung oder Scheidung

    Trennt sich ein Paar und übernimmt eine Person die gemeinsame Immobilie oder das Fahrzeug allein, kann ein Kreditnehmerwechsel die Verantwortlichkeiten klar regeln.

  • Verkauf einer Immobilie oder eines Fahrzeugs 

    Wird ein Objekt verkauft, obwohl der Kredit noch läuft, kann der neue Eigentümer den Kredit übernehmen, vorausgesetzt, die Bank stimmt zu.

  • Unternehmens- oder Vermögensnachfolge

    Bei der Übergabe einer Immobilie oder eines Unternehmens wird häufig auch der dazugehörige Kredit auf den Nachfolger übertragen.

Wichtig

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Kreditnehmerwechsel

Der Wunsch nach einem Kreditnehmerwechsel allein reicht nicht aus. Auch wenn sich alle Beteiligten einig sind, ist er nur mit Zustimmung der Bank möglich. Die Bank prüft dabei vor allem die Bonität des neuen Kreditnehmers und entscheidet, ob der Schuldnerwechsel akzeptiert wird.

Anforderungen an den neuen Kreditnehmer

  • Ausreichende Bonität

    Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des neuen Kreditnehmers fällt positiv aus.

  • Regelmäßiges Einkommen

    Der neue Kreditnehmer kann ein regelmäßiges Einkommen nachweisen.

  • Wohnsitz in Deutschland

    Der neue Kreditnehmer ist unter einem festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet.

  • Deutsches Bankkonto

    Der neue Kreditnehmer besitzt ein Konto bei einer Bank in Deutschland.

  • Gültiger Ausweis

    Der neue Kreditnehmer besitzt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

  • Volljährigkeit

    Der neue Kreditnehmer muss älter als 18 Jahre sein.

So läuft ein Kreditnehmerwechsel ab

Ein Kreditnehmerwechsel erfolgt in mehreren Schritten und kann – je nach Bank und Kreditart – mehrere Wochen dauern. Zunächst klären der bisherige und der neue Kreditnehmer gemeinsam, ob eine Kreditübernahme gewünscht ist. Besteht Einigkeit, wird die Bank in den Prozess eingebunden.

Anschließend prüft die Bank die Bonität des neuen Kreditnehmers. Dabei wird beurteilt, ob dieser finanziell in der Lage ist, den Kredit zuverlässig zurückzuzahlen. Fällt die Prüfung positiv aus, wird der Kreditvertrag rechtlich angepasst und auf den neuen Kreditnehmer übertragen. In diesem Schritt können – falls erforderlich – auch Konditionen wie Laufzeit oder Rate angepasst werden.

Mit der Vertragsänderung ist die Schuldübernahme abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der neue Kreditnehmer die Rückzahlung. Der bisherige Kreditnehmer wird – sofern eine befreiende Schuldübernahme vereinbart wurde – aus der Haftung entlassen.

Gut zu wissen

Kosten des Kreditnehmerwechsels

Ein Kreditnehmerwechsel ist nicht immer kostenlos. Manche Banken verrechnen eine Bearbeitungsgebühr für Prüfung und Vertragsänderung. Bei Immobilienkrediten können zusätzlich Kosten für Notar, Rechtsanwalt oder Grundbuch entstehen. Diese Kosten können je nach Aufwand mehrere hundert bis mehrere tausend Euro betragen.

Kann die Bank einen Kreditnehmerwechsel ablehnen?

Ein Kreditnehmerwechsel liegt grundsätzlich im Ermessen der Bank. Sie kann einen Antrag ablehnen, wenn sich daraus ein erhöhtes Ausfallsrisiko ergibt. Hat der neue Kreditnehmer zum Beispiel ein niedrigeres Einkommen oder bereits hohe finanzielle Verpflichtungen, steigt das Risiko aus Sicht der Bank.

Umgekehrt kann ein Kreditnehmerwechsel auch im Interesse der Bank sein, wenn ein neuer Kreditnehmer eine stabilere finanzielle Situation aufweist und damit das Risiko eines Zahlungsausfalls sinkt.

Alternativen zu einem Kreditnehmerwechsel

  • Umschuldung auf einen neuen Kredit

    Statt eines Kreditnehmerwechsels kann der neue Schuldner einen eigenen Kredit aufnehmen und damit den bestehenden Kredit vollständig ablösen. Das kann günstiger sein, wenn keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und die Umschreibungsgebühr entfällt. Zudem sind unter Umständen bessere Konditionen möglich. Fällt jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung an, rechnet sich diese Lösung häufig nicht.

  • Gemeinsame Haftung als Mitkreditnehmer

    Wenn ein Kreditnehmerwechsel nicht möglich ist, kann eine zweite Person als Mitkreditnehmer in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Beide haften dann gemeinsam für den Kredit. Das bedeutet: Sie bleiben weiterhin voll verantwortlich. Zahlt der andere nicht, kann die Bank die gesamte Rate oder Kreditsumme von Ihnen verlangen. Wenn Sie gezahlt haben, haben Sie rechtlich die Möglichkeit, das Geld vom Mitkreditnehmer zurückzufordern.

  • Vertragsfortführung ohne Wechsel

    In manchen Fällen ist es sinnvoller, den Kredit ohne Vertragsänderung weiterzuführen. Bei finanziellen Engpässen kann eine Anpassung der Rate oder Laufzeit helfen. Alternativ kann eine andere Person die Raten informell übernehmen, während Sie Kreditnehmer bleiben. Diese Lösung erfordert großes Vertrauen: Zahlt die andere Person nicht, haften Sie allein und können die Zahlung rechtlich nicht erzwingen.

FAQ: Häufige Fragen zum Kreditnehmerwechsel

  • Wann erlaubt die Bank einen Schuldnertausch?

    Ein Kreditnehmerwechsel wird von Banken nur in Ausnahmefällen und auf freiwilliger Basis ermöglicht. Er kommt infrage, wenn sich das Ausfallrisiko für die Bank nicht erhöht. Voraussetzung ist daher, dass der neue Kreditnehmer mindestens ebenso kreditwürdig ist wie der Ursprüngliche. Ein Anspruch auf einen Kreditnehmerwechsel besteht jedoch nicht.

  • Welche Voraussetzungen muss der neue Kreditnehmer erfüllen?

    Die Voraussetzungen für einen Kreditnehmerwechsel sind dieselben wie für einen neuen Kredit. Die gängigen Anforderungen sind:

    • Volljährigkeit
    • Eine positiv ausfallende Bonitätsprüfung
    • Ein nachweisbares regelmäßiges Einkommen.
    • Ein Wohnsitz in Deutschland
    • Ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass
    • Ein deutsches Bankkonto
  • Wie lange dauert es, einen Kredit auf eine andere Person zu übertragen?

    Ein Kreditnehmerwechsel dauert typischerweise 2 bis 8 Wochen. Bei Ratenkrediten geht es oft schneller (ca. 4 Wochen), bei Immobilienfinanzierungen dauert es länger (bis zu 12 Wochen). Das liegt daran, dass ein Notartermin und eine Grundbuchänderung nötig sind.

  • Wer haftet nach dem Schuldnertausch?

    Bei einem echten Schuldentausch haftet der neue Kreditnehmer vollständig für den Kredit. Die Person, die den Kredit ursprünglich aufgenommen hat, ist von der Haftung befreit.

  • Welche Kosten können bei Kreditnehmerwechsel entstehen?

    Bei Ratenkrediten ist ein Kreditnehmerwechsel häufig kostenlos. Manche Banken erheben jedoch eine Bearbeitungsgebühr. Deren Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab.