Bürgschaft bei Kredit & Miete: Was es bedeutet, für die Schulden eines anderen zu haften

Judith Müller

Stand: 29.09.2026

Eine Bürgschaft bietet zusätzliche Sicherheit, zum Beispiel bei einem Kredit oder Mietvertrag. Wer bürgt, verpflichtet sich, finanziell einzuspringen, wenn die andere Person nicht mehr zahlen kann. Das kann für den Bürgen teuer werden und sollte deshalb gut überlegt sein. Besonders wichtig ist, welche Art der Bürgschaft vereinbart wird und unter welchen Bedingungen eine Zahlung verlangt werden kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer eine Bürgschaft übernimmt, verpflichtet sich, unter bestimmten Voraussetzungen für die Zahlungen einer anderen Person einzustehen.
  • Bürgschaften kommen zum Beispiel bei Krediten und Mietverträgen zum Einsatz.
  • Wann der Bürge tatsächlich zahlen muss, hängt unter anderem von der Art der Bürgschaft ab.

Was ist eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person dazu, für eine finanzielle Verpflichtung einzustehen. Zahlt zum Beispiel ein Kreditnehmer seine Kreditraten nicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Bürge zur Zahlung verpflichtet werden.

Typische Beispiele sind Bürgschaften bei einem Kredit oder Mietvertrag. Dabei schließen Gläubiger und Hauptschuldner den eigentlichen Vertrag miteinander. Zwischen Gläubiger und Bürger kommt ein Bürgschaftsvertrag zustande.

Gläubiger

z.B. Kreditgeber & Vermieter, die vom Hauptschuldner eine Sicherheit verlangt.

Hauptschuldner

z.B. Kreditnehmer & Mieter, die den Kredit- oder Mietvertrag abschließen.

Bürge

z.B. Eltern, Partner oder Freunde, die im Notfall die Zahlungsverpflichtung des Hauptschuldners übernehmen.

Verschiedene Arten der Bürgschaft

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Gläubiger den Bürgen sofort zur Zahlung auffordern. Er muss nicht erst versuchen, das Geld vom Hauptschuldner zu bekommen.

Bei einer Ausfallbürgschaft ist das anders. Hier springt der Bürge erst ein, wenn feststeht, dass der Hauptschuldner nicht zahlen kann.

Eine weitere Form ist die Mietkautionsbürgschaft. Sie ersetzt die Kaution in bar, wenn jemand eine Wohnung mietet. Statt Geld zu hinterlegen, stellt zum Beispiel eine Bank eine Bürgschaftsurkunde aus. Alle wichtigen Punkte stehen in der Bürgschaftserklärung. Das ist ein Vertrag, in dem genau geregelt ist, wer im Ernstfall zahlt und in welcher Höhe.

Gut zu wissen

Selten genutzte Bürgschaftsarten

Neben Bürgschaften für Miete oder Kredite gibt es auch spezielle Formen im geschäftlichen Bereich. Diese kommen im Alltag seltener vor, sind aber der Vollständigkeit halber wichtig zu nennen – zum Beispiel die Vertragserfüllungsbürgschaft für Bau- oder Lieferleistungen und die Gewährleistungsbürgschaft zur Absicherung von Mängeln nach Projektabschluss.

Wann ist eine Bürgschaft sinnvoll?

Eine Bürgschaft wird meist dann relevant, wenn dem Hauptschuldner Sicherheiten fehlen, zum Beispiel bei Auszubildenden oder Studierenden. In diesen Fällen kann eine Bürgschaft helfen, Vertrauen zu schaffen und Verträge überhaupt erst möglich zu machen.

Bei Kreditverträgen oder Finanzierungen

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, aber selbst nicht über eine ausreichende Bonität verfügt, kann mit einer Bürgschaft nachhelfen. Ein nahestehender Bürge – zum Beispiel ein Elternteil oder Partner – erhöht durch seine Bonität die Chance auf eine Zusage.

Bei der Wohnungssuche

Viele Vermieter fordern eine Bürgschaft, wenn der Mieter ein unsicheres oder geringes Einkommen hat. Besonders verbreitet ist die Elternbürgschaft für die Miete, bei der Eltern die Verantwortung übernehmen, falls das Kind nicht zahlen kann. Sie erleichtert den Einstieg in den Wohnungsmarkt besonders in Großstädten.

Als Alternative zur Mietkaution

Statt mehrere Monatsmieten auf ein Kautionskonto zu überweisen, lässt sich die Mietkaution auch über eine Mietkautionsbürgschaft absichern.

In diesem Fall übernimmt zum Beispiel eine Bank oder Versicherung die Rolle des Bürgen. Das bedeutet: Sie stellt dem Vermieter eine offizielle Bürgschaftsurkunde aus. Damit versichert sie, dass sie im Schadensfall – zum Beispiel bei Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung – den offenen Betrag übernimmt.

Der Mieter muss in diesem Fall keine große Geldsumme hinterlegen, sondern zahlt stattdessen eine kleine jährliche Gebühr an die Bank oder Versicherung.

Im Vergleich: Barkaution und Mietkautionsbürgschaft
Barkaution
Mietkautionsbürgschaft
Höhe der Kaution 3 Monatskaltmieten 0 € Kautionszahlung
Zahlungsart Einmalige Hinterlegung Jährliche Gebühr
Vorteil Hohe Sicherheit für den Vermieter Mehr finanzielle Flexibilität beim Einzug für den Mieter
Nachteil Geld ist für die Mietdauer gebunden Zusätzliche, laufende Kosten während der Miete

5 Tipps für Bürgen: Das sollten Sie vorab prüfen

Wer eine Bürgschaft übernimmt, trägt eine große Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, sich gut vorzubereiten und die Entscheidung bewusst zu treffen. Die folgenden Punkte helfen Ihnen, die Risiken realistisch einzuschätzen:

  • Tipp 1: Verstehen, was Sie unterschreiben

    Lesen Sie die Bürgschaftserklärung sorgfältig durch. Achten Sie besonders auf Formulierungen wie „selbstschuldnerische Bürgschaft“ oder „unbefristet“. Wenn etwas unklar ist, holen Sie sich rechtlichen Rat.

  • Tipp 2: Eigene finanzielle Lage prüfen

    Überlegen Sie ehrlich, ob Sie im Ernstfall zahlen könnten, ohne selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Planen Sie dabei realistisch und langfristig.

  • Tipp 3: Auf eine Höchstgrenze bestehen

    Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine klare Haftungsgrenze festgelegt ist. So wissen Sie genau, bis zu welchem Betrag Sie im schlimmsten Fall haften.

  • Tipp 4: Laufzeit und Kündigung klären

    Informieren Sie sich darüber, wie lange die Bürgschaft gilt und ob eine Kündigung oder ein vorzeitiger Ausstieg möglich ist, falls sich Ihre Lebensumstände ändern.

  • Tipp 5: Mündliche Absprachen reichen nicht aus

    Auch bei Bürgschaften für Familie oder Freunde sollten Absprachen zu Rückzahlung und Verantwortung möglichst schriftlich festgehalten werden. Das schafft Klarheit und beugt späteren Konflikten vor.

Rechte, Pflichten und Risiken eines Bürgen

Wenn Sie für jemanden eine Bürgschaft übernehmen, ist das ein großer Vertrauensbeweis, aber auch eine ernste Verpflichtung. Wer bürgt, trägt Verantwortung. Deshalb lohnt es sich, die Rechte, Pflichten und Risiken der einzelnen Situation genau zu prüfen.

Pflichten eines Bürgen

Je nach Art der Bürgschaft kann der Bürge unterschiedlich schnell zur Zahlung verpflichtet werden. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft darf der Gläubiger den Bürgen sofort zur Zahlung auffordern, sobald der Hauptschuldner nicht zahlt.

Rechte eines Bürgen

Auch als Bürge haben Sie bestimmte Rechte. Haben Sie für den Hauptschuldner gezahlt, können Sie das Geld im Nachhinein von ihm zurückfordern. Außerdem haben Sie das Recht, Einsicht in relevante Verträge und Bonitätsunterlagen zu erhalten.

Gut zu wissen

Unterschiede bei den Bürgschaftsformen

Bei einer Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst dann, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist und der Gläubiger dies nachweisen kann. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen kann der Gläubiger den Bürgen sofort in Anspruch nehmen, ohne vorher andere Schritte einleiten zu müssen.

Risiken des Bürgen

Eine Bürgschaft ist oft ein Zeichen von Vertrauen. Dennoch sollten die möglichen Folgen nicht unterschätzt werden. Wer eine Bürgschaft übernimmt, trägt eine langfristige finanzielle Verantwortung und sollte sorgfältig prüfen, ob er diese im Ernstfall leisten kann.

Kann der Bürge selbst nicht zahlen, drohen unter anderem ein negativer Schufa-Eintrag und eine sinkende Kreditwürdigkeit, was zukünftige Kredite erschweren kann. Zudem können finanzielle Belastungen entstehen, die sich über viele Jahre hinziehen, etwa durch Ratenzahlungen oder Schuldenregulierungen. Gerade bei Bürgschaften innerhalb der Familie kommen häufig auch emotionale Konflikte hinzu, die das persönliche Verhältnis belasten können.

Eine junge Frau namens Leyla sitzt entspannt in einem Sessel mit Popcorn.

Ihr easyCredit ohne zusätzlichen Bürgen

Bei easyCredit benötigen Sie keinen Bürgen als zusätzliche Sicherheit. Entscheidend für Ihren Kredit ist Ihre persönliche finanzielle Situation. Prüfen Sie jetzt einfach und unverbindlich Ihre Kreditmöglichkeiten.

Ihre Vorteile bei easyCredit:

  • Kreditanfrage mit Sofortentscheidung
  • Geld 30 Minuten später auf dem Konto
  • Flexible Rückzahlung, kostenlose Sondertilgungen

FAQ: Häufige Fragen zur Bürgschaft

  • Wann muss ein Bürge tatsächlich zahlen?

    Ein Bürge muss zahlen, wenn die Voraussetzungen aus der Bürgschaft erfüllt sind und die abgesicherte Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Wann der Bürge in Anspruch genommen werden kann, hängt unter anderem von der Art der Bürgschaft ab.

  • Für welchen Betrag haftet ein Bürge?

    Wie hoch die finanzielle Verpflichtung des Bürgen sein kann, hängt von der abgesicherten Forderung und den Vereinbarungen in der Bürgschaft ab. Eine Bürgschaft kann beispielsweise auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt werden.

  • Was passiert, wenn der Bürge bezahlt hat?

    Hat der Bürge eine berechtigte Forderung beglichen, kann er das gezahlte Geld grundsätzlich von der Person zurückfordern, für die er gebürgt hat.

  • Wie lange gilt eine Bürgschaft?

    Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab. Eine Bürgschaft kann zum Beispiel zeitlich befristet oder an eine bestimmte Verpflichtung wie einen Kredit gebunden sein. Deshalb sollten Bürgen vor der Unterschrift auf Laufzeit und Bedingungen für die Beendigung achten.

  • Kann ich eine Bürgschaft kündigen?

    Eine Bürgschaft lässt sich nicht in jedem Fall einfach einseitig beenden. Ob und wann eine Kündigung möglich ist, hängt unter anderem von der Vereinbarung, der Laufzeit und der abgesicherten Verpflichtung ab.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgen und einem zweiten Kreditnehmer?

    Ein Bürge nimmt den Kredit nicht selbst auf, sondern sichert die Zahlungsverpflichtung des Kreditnehmers ab. Ein zweiter Kreditnehmer ist dagegen selbst Vertragspartner und zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet.

  • Muss eine Bürgschaft schriftlich abgeschlossen werden?

    Grundsätzlich muss die Bürgschaftserklärung schriftlich abgegeben werden. Eine rein elektronische Erklärung reicht dafür grundsätzlich nicht aus. In bestimmten Sonderfällen können andere Regeln gelten.

  • Was ist eine Elternbürgschaft?

    Bei einer Elternbürgschaft übernehmen Eltern eine Bürgschaft für ihr Kind. Sie kommt beispielsweise bei der Wohnungssuche zum Einsatz, wenn das eigene Einkommen noch nicht ausreicht und der Vermieter eine zusätzliche Sicherheit verlangt.

  • Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?

    Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird die vereinbarte Kaution nicht als Geldbetrag beim Vermieter hinterlegt. Stattdessen übernimmt beispielsweise eine Bank oder Versicherung eine Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. Dafür fällt in der Regel eine Gebühr an.

  • Können auch mehrere Personen gemeinsam bürgen?

    Ja, mehrere Personen können für dieselbe Verpflichtung bürgen. Wie die Bürgen im Ernstfall haften, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen ab.