Kredit absichern mit dem easyCredit-Schutzbrief

  • Völlig unverschuldet kann jeder arbeitslos oder arbeitsunfähig werden.
  • Solche Situationen können die Rückzahlung eines Kredits erschweren bis unmöglich machen.
  • Eine Restkreditversicherung wie der easyCredit-Schutzbrief sichert Sie dann finanziell ab.

Wissenswertes zum easyCredit-Schutzbrief

Der easyCredit-Schutzbrief ist eine Restkreditversicherung und ein gemeinsames Produkt der TeamBank und der R+V Versicherung. Eine solche Restkreditversicherung – manchmal auch Restschuldversicherung genannt – übernimmt im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeit und Scheidung die Rückzahlung eines Kredits. Dadurch sind sowohl Sie als Kreditnehmer als auch Ihre Hinterbliebenen in Situationen, die eine Rückzahlung des Kredit erschweren oder unmöglich machen, abgesichert.

Der easyCredit-Schutzbrief ist freiwillig.

Der Abschluss eines easyCredit-Schutzbrief ist keine Voraussetzung für den Abschluss eines easyCredit und hat auch keine Auswirkung auf die Kreditentscheidung oder die Kreditkonditionen (also die Bedingungen, unten denen easyCredit Ihnen einen Kredit gewährt). Mit dem easyCredit-Schutzbrief spannt sich lediglich im Fall der Fälle ein Schutzschirm über Ihnen auf, der Sie hinsichtlich Ihrer finanziellen Verpflichtungen entlastet.

Unsere Partner beim easyCredit-Schutzbrief:

  • R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
  • R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Bei der Restkreditversicherung von easyCredit können Kreditnehmer zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen, die jeweils bestimmte Umstände absichern.

Folgende Tarife sind – je nach Leistungspaket – im easyCredit-Schutzbrief enthalten:

  • Todesfall
  • Kurzarbeit
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Scheidung

Mögliche Tarifkombinationen sind unseren Leistungspaketen zu entnehmen. Derzeit bieten wir beim Abschluss des finanziellen Spielraums die beiden Leistungspakete „Einkommen“ und „Premium“ an.

Die Kosten des easyCredit-Schutzbrief hängen vor allem von drei Faktoren ab:

  • Leistungspaket („Premium“ oder „Einkommen“)
  • Kreditsumme
  • Kreditlaufzeit

Ohne diese Angaben ist eine pauschale Aussage zu den Schutzbrief-Kosten nicht möglich.

Dennoch: Ihr Vertrauen liegt uns am Herzen. Daher weisen wir die Kosten für die Absicherung Ihrer Wunschfinanzierung transparent aus und verstecken diese nicht im Kleingedruckten. Ihr individuelles Angebot mit den monatlichen Kosten für den easyCredit-Schutzbrief erhalten Sie direkt während Ihres Kreditantrags.

Sie bleiben auch nach Abschluss eines easyCredit-Schutzbrief flexibel:

Widerruf
Bis zu 30 Tage nach Abschluss können Sie Ihren easyCredit-Schutzbrief widerrufen.

Kündigung
Während der Laufzeit können Sie den easyCredit-Schutzbrief jederzeit kündigen: einfach, flexibel und unkompliziert. Dabei können Sie entweder die gesamte Restkreditversicherung, also das gewählte Leistungspaket, kündigen oder nur einzelne Tarife kündigen. Im zweiten Fall wechseln Sie in ein weniger umfangreiches Leistungspaket, zum Beispiel von „Premium“ zu „Einkommen“.

Genießen Sie mit uns die perfekte Kombination aus Sicherheit und Flexibilität – aus einer Hand.

Vorteile des easyCredit-Schutzbrief

Absicherung von Lebensrisiken

Schutz vor Zahlungsausfällen

Keine vorherige Prüfung Ihrer Gesundheit

Finanzieller Schutz für Ihre Familie

30 Tage Widerrufsrecht

Jederzeit problemlos kündbar

Diese Leistungspakete gibt es

Generell ist die Entscheidung für oder gegen einen easyCredit-Schutzbrief vollkommen freiwillig. Wenn Sie jedoch nicht auf die Extraportion an Sicherheit verzichten möchten, haben Sie die Wahl zwischen derzeit zwei Leistungspaketen, die verschiedene Situationen abdecken.

TarifeSchutzbrief PremiumSchutzbrief Einkommen
TodesfallKriterium ist erfülltKriterium ist erfüllt
Arbeits­unfähigkeitKriterium ist erfülltKriterium ist nicht erfüllt
Arbeits­losigkeit
(inklusive Kurz­arbeit & Scheidung)
Kriterium ist erfülltKriterium ist erfüllt

Beachten Sie bitte, dass für unsere einzelnen Tarife individuelle Bestimmungen (zum Beispiel Wartezeiten*, Karenzzeiten**) gelten. Details hierzu finden Sie nachfolgend.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des easyCredit-Schutzbrief der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.

Details zu den Tarifen

Leistung100 % der aktuellen Versicherungssumme
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)– Bestimmte Vorerkrankungen gemäß 12/24 Ausschlussklausel
– Selbsttötung innerhalb 24 Monate nach Abschluss
– Unmittelbare kriegerische Ereignisse
Endalter67 Jahre
Wartezeit*keine
Karenzzeit**keine
Unterlagen– Sterbeurkunde
– Arztbericht
Beginn Versicherungsschutzmit Auszahlung des easyCredit
Widerrufbis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigungwährend der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)

Alle ausführlichen Bedingungen zum easyCredit-Schutzbrief findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des easyCredit-Schutzbrief der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.

LeistungRate ab dem 43. Tag nach Arbeitsunfähigkeits-Beginn
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)– Bestimmte Vorerkrankungen gemäß 12/24 Ausschlussklausel
– Drogen-, Medikamenten-, Alkoholmissbrauch
– Unmittelbare kriegerische Ereignisse
– Bedingungsgemäße Ausschlüsse (zum Beispiel Verletzung beim Versuch oder der Ausführung einer Straftat)
Endalter67 Jahre
Wartezeit*keine
Karenzzeit**6 Wochen (= Lohnfortzahlung)
Unterlagen– Krankmeldung mit Diagnose (Hausarzt)
– Nachweis Arbeitsunfähigkeit (R+V Erstbescheinigung)
Beginn Versicherungsschutzmit Auszahlung des easyCredit
Widerrufbis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigungwährend der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)

Alle ausführlichen Bedingungen zum easyCredit-Schutzbrief findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des easyCredit-Schutzbrief der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
LeistungVersicherte Rate für maximal 24 Monate
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)– Verhaltensbedingte Kündigung
– Probezeitkündigung
– Zeitablauf befristeter Arbeitsvertrag
Endalter67 Jahre
Wartezeit*3 Monate
Karenzzeit**1 Monat
Unterlagen– Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit / des Job-Centers
– Kündigungsschreiben
– R+V Formular „Nachweis über Arbeitslosigkeit“ vom Arbeitgeber ausgefüllt
Beginn Versicherungsschutz3 Monate nach Auszahlung des easyCredit (= Wartezeit)
Widerrufbis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigungwährend der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)

Alle ausführlichen Bedingungen zum easyCredit-Schutzbrief findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des easyCredit-Schutzbrief der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
LeistungVersicherte Rate für maximal 24 Monate
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)– Kurzarbeit bereits vor Versicherungs-Abschluss oder in Wartezeit beantragt
– Saison-Kurzarbeit
Endalter67 Jahre
Wartezeit*3 Monate
Karenzzeit**1 Monat
UnterlagenNachweis über Kurzarbeit (R+V Erstbescheinigung)
Beginn Versicherungsschutz3 Monate nach Auszahlung des easyCredit (= Wartezeit)
Widerrufbis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigungwährend der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)

Alle ausführlichen Bedingungen zum easyCredit-Schutzbrief findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des easyCredit-Schutzbrief der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
LeistungEinmalzahlung: 6 versicherte Raten
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)– Trennungsjahr lief oder läuft bereits vor Versicherungs-Abschluss oder in Wartezeit
– Scheidung rechtskräftig vor Beginn oder in Wartezeit
Endalter67 Jahre
Wartezeit*3 Monate
Karenzzeit**keine
Unterlagen– Rechtskräftiges Scheidungsurteil
– Nachweis Beginn Trennungsjahr
Beginn Versicherungsschutz3 Monate nach Auszahlung des easyCredit (= Wartezeit)
Widerrufbis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigungwährend der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)

Alle ausführlichen Bedingungen zum easyCredit-Schutzbrief findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des easyCredit-Schutzbrief der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.

Häufige Fragen zum easyCredit-Schutzbrief

Wie wirken sich Vorerkrankungen aus? (12/24 Ausschlussklausel)

Für den easyCredit-Schutzbrief sind keine Gesundheitsfragen nötig – deshalb gilt bei den Tarifen Tod und Arbeitsunfähigkeit die 12/24 Ausschlussklausel:

War der Versicherungsnehmer in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Schutzbrief-Abschlusses wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls in ärztlicher Behandlung? Dann ist der Versicherungsschutz innerhalb der ersten 24 versicherten Monate ausgeschlossen, sofern der Versicherungsfall mit exakt dieser Erkrankungen oder diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht.

Nach Ablauf dieser 24 Monate besteht der volle Versicherungsschutz.

Ist eine Restkreditversicherung verpflichtend beim Abschluss eines easyCredit?

Die Restkreditversicherung von easyCredit erfolgt vollkommen freiwillig und ist nicht an den Abschluss eines Kredits von easyCredit gebunden. Außerdem beeinflusst der easyCredit-Schutzbref auch nicht die Kreditkonditionen, also die Bedingungen, zu denen Sie einen Kredit von easyCredit erhalten, oder die Kreditentscheidung.

Zudem können Sie den Schutzbrief bis zu 30 Tage nach Abschluss problemlos widerrufen oder während der Kreditlaufzeit kündigen.

Kann man den easyCredit-Schutzbrief auch noch später zubuchen?

Leider ist der nachträgliche Abschluss einen easyCredit-Schutzbrief für einen Finanziellen Spielraum bei easyCredit nicht möglich.

Kann man den easyCredit-Schutzbrief widerrufen/kündigen?

Den easyCredit-Schutzbrief können Sie innerhalb der ersten 30 Tage nach Abschluss problemlos widerrufen. Ist diese Frist verstrichen, ist es selbstverständlich jederzeit möglich, Ihren Schutzbrief während der Laufzeit zum Ende eines Versicherungsmonats zu kündigen.

Wir sind für Sie da

Illustration der telefonischen Kontaktmöglichkeit bei easyCredit

Am Telefon

Wir sind Montag – Freitag von 8 bis 18 Uhr gerne für Sie erreichbar.

Illustration der Kontaktmöglichkeit per Online-Chat bei easyCredit

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