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Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag „Finanzieller Spielraum“

Information für Verbraucher

nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Stand: 01.01.2025

Name und Anschrift der Bank TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Str. 25, 90471 Nürnberg

Telefonnummer der Bank Telefon: +49 (0) 911/53 90-0

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Konformitätserklärung der TeamBank AG.

Guten Tag,

hier informieren wir Sie über die von uns angebotene Dienstleistung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages.

Mit der vorliegenden Information erfüllen wir § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen sollen ermöglichen, dass alle Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information soll zum besseren Verständnis unserer Dienstleistung beitragen. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Die Information ist in 4 Teile gegliedert.

In Teil 1 erläutern wir Ihnen die von uns angebotene Dienstleistung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages
unter dem Namen „finanzieller Spielraum“.

Die Teile 2 bis 4 enthalten allgemeine Informationen:

  • Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde.
  • Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
  • Sie sind der Meinung, unsere Dienstleistung erfüllt nicht die Anforderungen des BFSG? In Teil 4 informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können.

Ein Inhaltsverzeichnis finden Sie unmittelbar vor Teil 1 dieser Information.

Ihre TeamBank AG Nürnberg

Inhaltsverzeichnis

  1. Erläuterung unserer Dienstleistung
  2. Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde
  3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
  4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

1      Erläuterung unserer Dienstleistung

1.1 Grundeigenschaften
1.2 Wesentliche Eigenschaften eines finanziellen Spielraums
1.3 Auszahlung
1.4 Vertragslaufzeit
1.5 Kündigungsbedingungen
1.6 Garantiemöglichkeiten
1.7 Digitale Funktionalität und Kompatibilität
1.8 Widerrufsrecht
1.9 Vertragsablauf

In diesem Teil der Information erläutern wir Ihnen die Merkmale der von uns angebotenen Dienstleistung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages unter dem Namen „finanzieller Spielraum“. Das umfasst die folgenden Punkte:

1.1    Grundeigenschaften

Ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist ein spezifischer Verbraucherdarlehensvertrag mit folgenden Merkmalen:

  • Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist eine rechtsgültige Abmachung zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber über ein Darlehen.
  • Der Darlehensnehmer ist ein Verbraucher, das heißt ein privater Kunde.
  • Der Darlehensgeber ist ein Unternehmer, meist eine Bank.
  • Ein Darlehen ist ein bestimmtes Kapital, das der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer für eine bestimmte Zeit gewährt. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen dann für seine Zwecke nutzen.

Ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist an keinen bestimmten Zweck gebunden. Er dient nicht dem Erwerb oder der Erhaltung von Eigentum an Immobilien.

Formen des Verbraucherdarlehensvertrags

Man unterscheidet zwei Formen des Verbraucherdarlehensvertrags, den Rahmenkredit oder den Ratenkredit.

  • Rahmenkredit

Rahmenkredite ähneln Dispositionskrediten, indem ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Kreditrahmen bereitgestellt wird. Der Darlehensnehmer entscheidet, in welcher Höhe er den Kreditrahmen tatsächlich in Anspruch nimmt. Zinsen werden nur auf den Betrag des Kreditrahmens berechnet, der auch in Anspruch genommen wird.

  • Ratenkredit

Beim Ratenkredit stehen Kreditbetrag und Laufzeit von vorneherein fest. Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden Monatsraten.

Vertragliche Verpflichtungen

Wenn wir mit Ihnen einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag abschließen, bestehen zwischen Ihnen und uns Verpflichtungen:

  • Wir müssen Ihnen ein Darlehen gewähren, also einen Geldbetrag in einer vereinbarten Höhe. (Mehr Informationen hierzu geben wir Ihnen unter dem Stichwort Auszahlung und Abnahme, siehe unten.)
  • Sie müssen einen vereinbarten Zins zahlen und das Darlehen zu vereinbarten Zeitpunkten zurückzahlen. (Mehr Informationen hierzu geben wir Ihnen unter dem Stichwort Zahlung von Zinsen und Tilgung, siehe unten.)

Sicherheiten

Für unsere Forderungen aus dem Darlehen verlangen wir von Ihnen als Sicherung eine Lohn- und Gehaltsabtretung. Damit übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsansprüche vertraglich an uns. Zahlen Sie Ihre Raten nicht wie vereinbart zurück, dürfen wir die pfändbaren Gehaltsansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Dies gilt auch für Rentenansprüche.

Zahlung von Zinsen und Tilgung

Für unser Darlehen müssen Sie uns einen Zins zahlen. Zudem müssen Sie das Darlehen zurückzahlen. Das Fachwort für die Rückzahlung ist Tilgung.

Bei dem umgewandelten easyCredit aus finanziellem Spielraum handelt es sich im Hinblick auf die Art und Weise der Rückzahlung um ein Annuitätendarlehen. Bei einem Annuitätsdarlehen zahlen Sie das Darlehen für die Dauer der Zinsbindung in gleichen Raten monatlich zurück. Die Raten werden als Annuität bezeichnet. Die Annuität enthält sowohl einen Tilgungs- als auch einen Zinsanteil. Wir berechnen die Zinsen aus Ihrer Darlehensrestschuld, die ständig sinkt. Daher sinkt der Zinsanteil der Rate. Und der Tilgungsanteil der Rate steigt. Die Rate bleibt aber immer gleich.

Vorzeitige Rückzahlung

Sie können einen in Anspruch genommenen Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. In diesem Fall der vorzeitigen Rückzahlung vermindern sich die Gesamtkosten um die Zinsen, die auf die Zeit nach Rückzahlung entfallen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht erhoben.

Gesamtpreis

Der Gesamtpreis für einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist die Summe der Zinsen, die Sie zahlen müssen. Die Zinsen des Darlehens werden auch als Sollzinsen bezeichnet. Weitere Kosten entstehen Ihnen bei Vertragsschluss nicht. Die Summe der Sollzinsen wird in einen jährlichen Prozentsatz umgerechnet. Dabei geht man von der Höhe des Darlehens aus. Der Prozentsatz wird als effektiver Jahreszins bezeichnet. Der effektive Jahreszins hilft Ihnen als Verbraucher, Angebote von verschiedenen Banken über Darlehen zu vergleichen.

Konkreter Gesamtpreis

Der konkrete Gesamtpreis für den Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist abhängig von vielen Umständen, dazu gehören: die aktuelle Marktlage und Ihre Kreditwürdigkeit. Daher können wir erst einen konkreten Gesamtpreis nennen, wenn Sie ein Darlehen bei uns angefragt haben. Dann können wir alle Umstände bewerten. Der konkrete Gesamtpreis ergibt sich auch aus dem ESIS-Merkblatt (siehe 1.9). Und er ergibt sich aus dem Vertragsangebot. Wir nennen für unser Vertragsangebot ein Gültigkeitsdatum. Bis zu diesem Datum binden wir uns an unser Angebot. Und bis zu diesem Datum können Sie unser Angebot annehmen.

Steuerliche Auswirkungen

Die steuerlichen Auswirkungen einer Finanzdienstleistung wie dem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag sind von Ihren individuellen Umständen abhängig. Daher sollten Sie sich an eine Steuerberatung wenden.

1.2    Wesentliche Eigenschaften eines finanziellen Spielraums

Der Finanzielle Spielraum bezeichnet das von uns angebotene Allgemein-Verbraucherdarlehen.

1.2.1 Über den finanziellen Spielraum als Rahmenkredit allgemein

Der Finanzielle Spielraum ist ein Rahmenkredit. Ihnen wird ein Kreditrahmen zur Verfügung gestellt, den Sie ganz oder teilweise sofort oder zu späteren Zeitpunkten in Anspruch nehmen können.

Der ausgewiesene Sollzinssatz (Nominalzinssatz) ist veränderlich. Der veränderliche Sollzinssatz orientiert sich an der Marktentwicklung von sogenannten Referenzzinssätzen. Im Darlehensvertrag wird geregelt, zu welchen Zeiten und unter welchen Umständen sich die Höhe des veränderlichen Sollzinssatzes ändert. Der veränderliche Sollzinssatz kann abhängig von der Marktentwicklung entweder steigen oder sinken.

Der jeweils gültige Nominalzinssatz wird allerdings nur dann fällig, wenn Sie den Rahmenkredit in Anspruch nehmen.

1.2.2 Über den easyCredit aus finanziellem Spielraum allgemein

Ein in Anspruch genommener Betrag wird in einen Ratenkredit (easyCredit aus finanziellem Spielraum) umgewandelt.

Nehmen Sie den gesamten Kreditbetrag in Anspruch, gilt der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültige Nominalzinssatz als fester Sollzinssatz für die Laufzeit.

Nehmen Sie den Rahmenkredit in mehreren Teilbeträgen in Anspruch, gilt für jeden Teilbetrag der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültige Nominalzinssatz. Wir bilden unter Einbeziehung des für den jeweiligen Teilbetrag geltenden Nominalzinssatzes einen Mischzinssatz auf den insgesamt in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Dieser gilt als fester Sollzinssatz für die Laufzeit.

1.3    Auszahlung

Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag überweisen wir das Darlehen bei Inanspruchnahme auf das vereinbarte Konto. Voraussetzung ist, dass sich zwischen Vertragsabschluss und Auszahlungszeitpunkt Ihre Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtert haben.

1.4    Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des finanziellen Spielraums als Rahmenkredit ist unbefristet. Der Rahmenkredit endet meist mit Ihrer oder unserer Kündigung.

Die Laufzeit des umgewandelten easyCredit aus finanziellem Spielraum ist befristet. Hier vereinbaren wir mit Ihnen eine bestimmte Vertragslaufzeit.

1.5    Kündigungsbedingungen

Man unterscheidet zwei Arten der Kündigung:

Bei einer ordentlichen Kündigung muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Ein Grund muss für die Kündigung nicht gegeben sein.

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ihnen oder uns kann nicht zugemutet werden, am Vertrag festzuhalten. 

Finanzieller Spielraum (Rahmenkredit)

  • Sie können den Rahmenkredit jederzeit ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
  • Wir können den Rahmenkredit ganz oder teilweise mit einer Frist

von 2 Monaten kündigen. Wir können den Rahmenkredit fristlos ganz oder teilweise auf den in Anspruch genommenen Betrag reduzieren (kündigen), wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann vorliegen, wenn Sie unrichtige Angaben über Ihre Vermögenslage gemacht haben oder wenn eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Kredits gefährdet ist.

easyCredit aus finanziellem Spielraum (Ratenkredit)

  • Sie können den easyCredit jederzeit kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Die Kündigung kann erfolgen, indem Sie den easyCredit vollständig vorzeitig zurückzahlen.
  • Wir können den easyCredit kündigen, wenn Sie mindestens 2 Raten ganz oder teilweise nicht gezahlt haben und der Rückstand einen bestimmten Teil des Darlehens beträgt (mindestens 5 Prozent der Darlehenssumme). Zudem müssen wir erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des Rückstands gesetzt haben. Hierbei müssen wir auf die drohende Kündigung hingewiesen haben.

Darüber hinaus haben wir ein gesetzliches fristloses Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 314 BGB.

Genauere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten finden Sie in Ihrem Vertrag.

1.6    Garantiemöglichkeiten

Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag gibt es keine Garantien. Trotzdem können Sie oder wir zur Haftung herangezogen werden, wenn Sie oder wir vertragliche Verpflichtungen verletzen.

1.7    Digitale Funktionalität und Kompatibilität

Wir können unsere Dienstleistung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages digital anbieten. Das heißt, dass Sie Onlinebanking nutzen können. Dann erreichen Sie die digitale Funktionalität und Kompatibilität mit den gängigen, aktuellen Betriebssystemen und Browsern.

Das sollten Sie bei den jeweiligen digitalen Umgebungen beachten:

  • Desktop Plattformen

Sie sollten bei dem Betriebssystem Windows die Browser Edge, Chrome oder Firefox/ Firefox ESR und bei dem Betriebssystem MacOS den Browser Safari verwenden.

  • Mobile Plattformen mit Android

Sie sollten mit Smartphones oder Tablets App WebView (beispielsweise VR Banking App), den Chrome Browser oder den Samsung Browser verwenden.

  • Mobile Plattformen iOS / iPadOS

Sie sollten mit Smartphones oder Tablets App WebView (beispielsweise VR Banking App) oder den Safari Browser verwenden.

1.8    Widerrufsrecht

Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag besteht ein Widerrufsrecht. Widerrufsrecht heißt: Sie können Ihre Vertragserklärung zurücknehmen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Für das Widerrufsrecht gelten die folgenden Bedingungen:

  • Voraussetzung für das Widerrufsrecht ist unter anderem, dass wir mit Ihnen den Vertrag abgeschlossen haben.
  • Sie müssen Ihren Widerruf innerhalb einer Frist von 14 Tagen gegenüber uns erklären.
  • Dabei müssen Sie keine Gründe angeben.

Genauere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihren vorvertraglichen Informationen (siehe 1.9) und in Ihrem Vertrag.

1.9    Vertragsablauf

Der Ablauf des Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags umfasst:

  1. Vertragseinleitung
  2. Vertragsvorbereitung (mit den vorvertraglichen Informationen und der Kreditwürdigkeitsprüfung)
  3. Vertragsabschluss
  4. Vertragslaufzeit
  5. Vertragsende

Vertragseinleitung

  • Wenn Sie Interesse an einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag haben, können Sie uns auf verschiedenen Wegen kontaktieren: per Telefon, per E-Mail oder über unsere Website.
  • Unseren Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag können Sie auch bei vielen Volksbanken und Raiffeisenbanken erhalten, mit denen wir zusammenarbeiten. Ihre Volksbank oder Raiffeisenbank vor Ort wird Ihnen sagen können, ob und auf welchem Weg Sie bei ihr unseren Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag erhalten können: per Telefon, per Mail, über die Internetseite der Bank oder durch einen Besuch in einer der Geschäftsstellen der Ihrer Bank. Auf dem von Ihnen gewählten Weg werden Sie informiert, welche Bedingungen möglich sind und welche Informationen wir von Ihnen brauchen.

Vertragsvorbereitung: Vorvertragliche Informationen

Wenn die konkreten Bedingungen feststehen, bekommen Sie von uns spezielle vorvertragliche Informationen (VVI): das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt). Im ESIS-Merkblatt finden Sie wichtige Informationen zu Ihrem Vertrag. Die Informationen haben eine standardisierte, rechtlich festgelegte Form. Das ESIS-Merkblatt hilft Ihnen als Verbraucher, Angebote von verschiedenen Banken über Darlehen zu vergleichen.

Vertragsvorbereitung: Kreditwürdigkeitsprüfung

Bevor wir mit Ihnen den Vertrag abschließen, müssen Sie und wir Entscheidungen treffen. Ob Sie ein Darlehen aufnehmen wollen, entscheiden Sie selbst.

Für unsere Entscheidung prüfen wir die Kreditwürdigkeit unserer Kunden. Das heißt: Wir informieren uns über die Risiken einer Kreditvergabe. Diese Kreditwürdigkeitsprüfung kann Sie davor schützen, sich zu überschulden. Und sie kann uns schützen: Es ist uns sehr wichtig, dass Sie das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen können.

In der Kreditwürdigkeitsprüfung prüfen wir die folgenden Kriterien:

  • Angaben zu Ihrer Person;
  • Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben sowie andere finanzielle Umstände;
  • eventuell Informationen, die wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über Sie einholen (zum Beispiel bei der SCHUFA oder bei anderen Auskunfteien).

Nur wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv ist, dürfen wir Ihnen das Darlehen gewähren. Eventuell können erhebliche Zweifel daran bestehen, dass Sie das Darlehen zurückzahlen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Einkommen zu niedrig ist. Dann dürfen wir den Vertrag nicht abschließen.

Vertragsabschluss

Wenn Sie und wir uns positiv entscheiden, kommt es zum Vertragsabschluss.

Alle wesentlichen Bedingungen zum Darlehen finden Sie in Ihrem Vertrag. Das sind zum Beispiel Bedingungen zur Darlehenshöhe, zur Rückzahlung und zur Sicherungsabtretung. In Ihrem Vertrag finden Sie auch standardisierte Bedingungen für das Darlehen.

Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Das heißt: Sie müssen den Vertrag mit Ihrem Namen unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie unser Angebot an. Regelmäßig wird der Darlehensvertrag jedoch online mittels sogenannter qualifizierter elektronischer Signatur abgeschlossen.

Vor dem Vertragsabschluss haben Sie und wir keine vertraglichen Verpflichtungen. Nach dem Vertragsabschluss können Sie den Vertrag noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen (siehe 1.8).

Vertragslaufzeit

Wenn wir den Vertrag mit Ihnen abgeschlossen haben, regelt dieser ob und in welcher Höhe ein Teil des Kreditrahmens direkt in Anspruch genommen und in einen Ratenkredit (easyCredit aus finanziellem Spielraum) umgewandelt wird. Der restliche Kreditrahmen kann vom Kreditnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch in mehreren Teilbeträgen in Anspruch genommen werden.

Während der Vertragslaufzeit müssen Sie die zum Zeitpunkt der letzten Inanspruchnahme vereinbarten Raten zahlen.

Vertragsende

Der Vertrag endet mit der Rückzahlung oder mit der vorzeitigen Rückzahlung (siehe 1.1).

2      Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde.

Beschwerde bei der Bank

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist für uns sehr wichtig. Daher wollen wir Ihnen die Möglichkeit zur Kritik geben.

Wenn Sie eine Beschwerde zu unserer Dienstleistung haben, können Sie diese elektronisch, schriftlich oder mündlich äußern:

TeamBank AG, Beschwerdemanagement,

Beuthener Str. 25, 90471 Nürnberg

per Mail: beschwerdemanagement@easycredit.de

Homepage www.easycredit.de:
E-Mail-Formular Auswahlpunkt „Lob/-

Beschwerde“

Wir bitten Sie, bei einer Beschwerde die folgenden Punkte zu beachten:

  • Geben Sie Ihre Kontaktdaten an (Adresse und Telefonnummer, gegebenenfalls E-Mail-Adresse und Kontonummer).
  • Beschreiben Sie den Sachverhalt und formulieren Sie Ihr Anliegen.
  • Fügen Sie Kopien von Unterlagen zu Ihrem Anliegen bei, wenn Sie diese haben.

Ihre Angaben helfen uns, Ihre Beschwerde möglichst schnell zu bearbeiten, eventuelle Rückfragen mit Ihnen zu klären und Ihnen verlässlich zu antworten.

Wir versuchen stets, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu beantworten. Die Dauer der Bearbeitung hängt vor allem davon ab, wie komplex Ihr Anliegen ist. Zudem hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, ob wir andere Unternehmen beziehungsweise Personen einbeziehen müssen, zum Beispiel unsere externen Dienstleister.

Grundsätzlich bemühen wir uns, Ihnen innerhalb von drei Wochen zu antworten. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber informieren. Wir nennen Ihnen dann auch den Grund für die Verzögerung. Zudem teilen wir Ihnen mit, wann wir die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abschließen. Wenn wir Ihre Beschwerde bearbeitet haben, erhalten Sie in kurzer Zeit eine ausführliche Antwort.

Beschwerde bei der Bankenaufsicht

Sie können Ihre Beschwerde auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen.

Die Postadresse ist:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Die BaFin gibt Ihnen im Internet wichtige Informationen zu Beschwerden über Unternehmen, die sie beaufsichtigt. Sie finden diese Informationen unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/….

Außergerichtliche Streitbeilegung

Außergerichtliche Streitbeilegung heißt, dass ein Streit ohne ein Gericht geschlichtet wird. Das ist meistens weniger kompliziert. Wenn Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung wollen, können Sie sich an bestimmte Verbraucher-Schlichtungsstellen wenden.

Helfen kann Ihnen die Verbraucher-Schlichtungsstelle der genossenschaftlichen Bankengruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Mehr Informationen zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie unter https://www.bvr.de/Service/…. Die genauen Regelungen der Schlichtungsstelle finden Sie auch in einer speziellen Ordnung. Die Ordnung heißt: Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe. Wir stellen Ihnen die Ordnung auf Wunsch gern zur Verfügung.

Ihre Beschwerde an die Verbraucher-Schlichtungsstelle der genossenschaftlichen Bankengruppe Volksbanken Raiffeisenbanken müssen Sie schriftlich verfassen. Bitte schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die Verbraucher-Schlichtungsstelle der genossenschaftlichen Bankgruppe.

Die Postadresse ist:

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Die E-Mail-Adresse ist:

kundenbeschwerdestelle@bvr.de

Gerichtliche Streitbeilegung

Sie wollen keine außergerichtliche Streitbeilegung, sondern eine gerichtliche Klärung? Dann können Sie auch eine Klage beim Gericht einreichen.

3      Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung

Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil der Information informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unsere Dienstleistung vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen. Die Prinzipien gelten für die Informationen zu unserer Dienstleistung, was wir mit der vorliegenden Information erfüllen.

Das sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit:

  • Wahrnehmbarkeit:

Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.

  • Bedienbarkeit:

Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.

  • Verständlichkeit:

Für möglichst alle sollen die Website-Inhalte lesbar und klar verständlich sein.

  • Robustheit:

Die Website-Inhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien (Assistive Technologien sind zum Beispiel Software-Lösungen zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.) möglichst kompatibel sein.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir in Bezug auf die vorliegende Information wie folgt:

Wahrnehmbarkeit

  • Die Information ist an den Kontext der Nutzung angepasst. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
  • Sie können die Schriftgröße und den Kontrast der Information individuell anpassen.
  • Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

Bedienbarkeit

  • Sie können die Information jederzeit über die Tastatur aufrufen.
  • Sie können die Information über die Website und die Suchfunktion der Website finden. Zudem hat die Information eine Überschrift, Zwischenüberschriften und ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen Ihnen als Orientierung.
  • Die Information ist mit dem Angebot der Dienstleistung auf der Website verlinkt.

Verständlichkeit

  • Die Information ist in einer einfachen Sprache: Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. (Im GER stehen Kompetenzen von Personen, die Deutsch lernen. Die Kompetenzen sind unterschiedlichen Sprachniveaus zugeordnet. Es gibt sechs Sprachniveaus: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Sprachniveau B2 heißt: Lernende können die deutsche Sprache selbstständig anwenden. Sie können die Hauptinhalte von Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstehen.) Die Information wird über verschiedene Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt, und zwar über mehr als einen sensorischen Kanal. Das heißt konkret: Sie können diese Information lesen. Und Sie können sich diese Information von einem Programm vorlesen lassen.
  • Wenn nötig, werden die Fachbegriffe in dieser Information erläutert.

Robustheit

Für die Informationen auf unserer Website gilt: Unsere Website ist mit assistiven Technologien kompatibel.

Durchführung der Dienstleistung

Werden für die Durchführung der Dienstleistung Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen, oder Mobilgeräte, einschließlich mobiler Apps, in Anspruch genommen, gelten auch für diese in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit die vorhergehenden Ausführungen.  Bei der Durchführung der Dienstleistung im persönlichen Kontakt innerhalb oder außerhalb der Filiale werden individuelle, barrierefreie Lösungen zur Verfügung gestellt.

4      Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie sind der Meinung, dass unsere Dienstleistung nicht die Anforderungen des BFSG erfüllt? In diesem Teil der Information informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können. Sie können einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Die Marktüberwachungsbehörde prüft dann, ob gesetzliche Maßnahmen gegen uns eingeleitet werden.

Die Bundesländer haben eine zentrale Marktüberwachungsbehörde festgelegt. Sie können sich an die folgende Stelle wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

– Ende der Informationen –