Voraussetzungen für einen easyCredit
Schön, dass Sie sich für einen easyCredit interessieren.
Damit easyCredit Ihre Kreditanfrage verarbeiten und Ihnen ein Kreditangebot unterbreiten kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Wohnsitz in Deutschland
Sie sind unter einem festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet.
Regelmäßiges Einkommen
Sie können ein regelmäßiges Einkommen nachweisen.
Volljährig
Sie sind mindestes 18 Jahre alt und damit voll geschäftsfähig.
Gültiger Ausweis
Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Deutsches Bankkonto
Sie besitzen ein Konto bei einer Bank in Deutschland.
Ausreichende Bonität
Die Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit fällt positiv aus.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie während Ihrer Kreditanfrage in die Datenübermittlung zwischen easyCredit und bestimmten Auskunfteien einwilligen. Nur dann ist es möglich, Ihre Bonität (= Kreditwürdigkeit) zu überprüfen. Die Auskunfteien, mit denen easyCredit zusammenarbeitet, sind:
- Schufa Holding AG
- Creditreform Boniversum GmbH
- infoscore Consumer Data GmbH.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen für einen easyCredit
Welche Einkünfte zählen als regelmäßiges Einkommen?
Für einen Kredit von easyCredit ist es notwendig, dass Sie Ihre regelmäßigen Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit beziehen. Dabei kann es sich neben dem Arbeitslohn, also dem Gehalt eines Arbeitnehmers, auch um Mieteinnahmen handeln.
Zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen unter anderem:
- Gehalt oder Lohn oder Pension
- Rente
- Mieteinnahmen
- Wiederkehrende Zinszahlungen
- Witwen- und Waisengelder
- Gratifikationen (= außerordentliche, finanzielle Zuwendungen für Arbeitnehmer zum regulären Gehalt)
- Tantiemen (= Gewinnbeteiligungen an Unternehmen)
Wie kann ich meine Einkünfte nachweisen?
Da bei easyCredit die Kreditanfrage komplett online erfolgt, sind natürlich auch alle Nachweise in digitaler Form erlaubt.
Insbesondere beim Nachweis Ihrer Einkünfte ist der sogenannte digitale Kontoblick die für Sie einfachste und schnellste Möglichkeit. Einzahlungen, also auch Ihre Einkünfte, werden dabei automatisiert erkannt und zugeordnet. Ein weiterer Einkommensnachweis ist dann nicht mehr nötig.
Alternativ können Sie aber auch Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung, die Sie in der Regel monatlich von Ihrem Arbeitgeber erhalten, als digitales Dokument hochladen. Sollten Sie sich bereits im Ruhestand befinden, reichen Sie bitte als Nachweis Ihren Rentenbescheid ein.