Kredit steuerlich absetzen – so geht’s!
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kreditzinsen können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden.
- Voraussetzung: Der Kredit muss mit steuerpflichtigen Einkünften in Verbindung stehen.
- Wichtig: Nur die Zinsen sind absetzbar, nicht die Tilgung.
Die Zinsen eines Kredits können Sie in der Steuererklärung angeben und so Steuern sparen. Das geht aber nur, wenn der Kredit mit steuerpflichtigem Einkommen zu tun hat. Ein Kredit für private Dinge kann nicht abgesetzt werden. Auch das Geld für die Rückzahlung (Tilgung) können Sie nicht von der Steuer absetzen.
Erklärung: Was bedeutet „steuerlich absetzen“?
Wenn Sie etwas steuerlich absetzen, dann geben Sie bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung an. Wenn das Finanzamt diese Ausgaben berücksichtigt, zahlen Sie weniger Steuern. Typische Beispiele sind Dienstleistungen im Haushalt (wie eine Reinigungskraft), Betreuungskosten für Kinder, Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder Fahrten zur Arbeit.
Auch bei einem Kredit können bestimmte Kosten abgesetzt werden, allerdings nur die Zinsen. Das Geld, das Sie zurückzahlen – die Tilgung – können Sie nicht absetzen.
Wann können Sie einen Kredit steuerlich absetzen?
Ihre Kreditzinsen können Sie grundsätzlich nur dann absetzen, wenn Sie den Kredit für berufliche Zwecke oder für Immobilien, die Sie vermieten, nutzen.
Zum Beispiel:
- Sie kaufen Werkzeuge für Ihren Beruf.
- Sie richten mit dem Kredit Ihr Arbeitszimmer ein.
- Sie kaufen eine Wohnung und vermieten sie.
Es müssen daneben aber noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Kredit in der Steuer berücksichtigen zu können.
Wenn Sie den Kredit für private Dinge nutzen, ist es nicht möglich, die Kreditzinsen steuerlich abzusetzen.
Zum Beispiel:
- Sie kaufen ein Sofa oder einen Fernseher.
- Sie machen eine Urlaubsreise.
- Sie kaufen ein Eigenheim.
Voraussetzungen, um Kreditzinsen abzusetzen
Nicht jeder Kredit, der beruflich oder für Vermietung eingesetzt wird, kann automatisch von der Steuer abgesetzt werden. Entscheidend ist, ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und ob Sie diese nachweisen können.
1. Der Kredit dient der Erzielung von Einkünften
Der Kredit muss in direktem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen.
- zum Beispiel bei Vermietung und Verpachtung
- bei einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
- bei beruflich genutzten Anschaffungen
Kredite für private Zwecke sind steuerlich nicht absetzbar.
2. Die Verwendung des Kredits ist eindeutig nachweisbar
Das Finanzamt verlangt klare und vollständige Belege.
- Kreditvertrag
- Konto- und Zahlungsnachweise
- Unterlagen zur konkreten Verwendung des Geldes
Je nachvollziehbarer der Geldfluss, desto höher die Anerkennungschance.
3. Berufliche und private Nutzung sind sauber getrennt
Ein Kredit darf nicht gleichzeitig für private und berufliche Ausgaben verwendet werden.
- bei gemischter Nutzung muss der berufliche Anteil exakt ermittelt werden
- dieser Anteil ist gesondert nachzuweisen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer)
Ohne klare Trennung lehnt das Finanzamt den Abzug meist ab.
4. Der Kredit ist klar zweckgebunden
Der Verwendungszweck muss beruflich oder einkunftsbezogen sein.
- der Zweck muss aus Vertrag und Unterlagen hervorgehen
- Kredite mit freiem Verwendungszweck sind in der Regel nicht absetzbar
Muss man die Zinsen in der Steuererklärung angeben?
Wenn der Kredit etwas mit Ihrer Arbeit oder einer Vermietung zu tun hat, geben Sie die Zinsen in der Steuererklärung an. Ist das nicht der Fall, müssen Sie nichts angeben.
Nicht jeder Kredit hilft Ihnen, Steuern zu sparen. Prüfen Sie genau, ob Sie die Zinsen absetzen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kann ein Steuerberater helfen.
Welche Kredite lassen sich steuerlich absetzen?
Ob Sie einen Kredit von der Steuer absetzen können, hängt von der Verwendung ab. Hier sind die wichtigsten Fälle:
Kredite, die Ihre Steuerlast verringern können:
- Immobilienkredite
Wenn Sie eine Immobilie kaufen und vermieten, können Sie die Zinsen des Immobilienkredits von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Renovierungen oder Modernisierungen. - Geschäftskredite
Selbstständige und Unternehmer können die Zinsen eines Kredits als Betriebsausgaben angeben, wenn sie den Kredit für ihr Geschäft nutzen. - Berufskredite
Zinsen für Kredite, mit denen Sie berufliche Arbeitsmittel anschaffen, wie Laptops oder Büromöbel, sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Fortbildungsmaßnahmen gehören auch dazu. - Bildungskredite
In bestimmten Fällen können Zinsen für einen Bildungskredit bei Studium oder Erstausbildung von der Steuer abgesetzt werden. - Ökokredite
Kredite für energetische Sanierungen oder umweltfreundliche Maßnahmen können oft zusammen mit staatlichen Förderprogrammen steuerlich abgesetzt werden.
Nicht absetzbare Kredite
- Privatkredite
Ein Privatkredit ist nicht steuerlich absetzbar, da er für persönliche Zwecke genutzt wird und keinen Bezug zu steuerpflichtigen Einkünften hat. - Selbstgenutzte Immobilien
Kreditzinsen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung sind in der Regel nicht absetzbar. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer bei der Steuererklärung berücksichtigt. Hier können Sie anteilige Zinsen anrechnen lassen.
Notwendige Dokumente für Ihre Steuererklärung
Damit Sie Kreditzinsen von der Steuer absetzen können, benötigen Sie umfassende Nachweise, die den Verwendungszweck und die Zahlungsdetails klar belegen. Hier sind die wichtigsten Dokumente:
1. Kreditvertrag
Der Vertrag muss den Zweck des Kredits klar ausweisen, zum Beispiel für Vermietung, berufliche Anschaffungen oder energetische Sanierungen.
2. Zahlungsnachweise
Kontoauszüge oder Bankbescheinigungen, die die gezahlten Zinsen belegen.
3. Verwendungsnachweise
Rechnungen oder Quittungen, die belegen, wofür der Kredit verwendet wurde, etwa für Renovierungen oder berufliche Arbeitsmittel.
4. Steuerbescheinigungen der Bank
Diese Bescheinigungen geben an, wie viele Zinsen im entsprechenden Steuerjahr gezahlt wurden.
5. Buchführungsunterlagen
Für Selbstständige oder Unternehmer sind detaillierte Buchführungsunterlagen notwendig, um den geschäftlichen Bezug eindeutig zu machen.
Tipps für die Organisation
Legen Sie alle wichtigen Dokumente in einer extra Mappe oder digital in einem Ordner ab. Nutzen Sie Tools oder Apps zur Beleg-Verwaltung. So behalten Sie den Überblick und haben Dokumente schnell griffbereit.
Je strukturierter Ihre Unterlagen sind, desto einfacher kann das Finanzamt mögliche Abzüge prüfen.
FAQ: Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Krediten
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Kann ich die Tilgung meines Kredits absetzen?
Nein, nur die Zinsen eines Kredits sind steuerlich absetzbar. Die Tilgung gehört nicht zu den absetzbaren Kosten.
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Muss ich meinen Kredit immer in der Steuererklärung angeben?
Sie müssen den Kredit nur angeben, wenn die Zinsen dafür absetzbar sind und Sie die Zinsen absetzen möchten. Der Kredit muss dann zweckgebunden sein. Das ist unter anderem der Fall bei einem Immobilienkredit oder einem Modernisierungskredit für eine vermietete Wohnung sowie bei Krediten für berufliche Ausgaben.
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Welche Kredite kann ich als Arbeitnehmer absetzen?
Kredite für beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Laptops oder Büromöbel sind für Arbeitnehmer absetzbar.
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Kann ich Kreditzinsen für ein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, Zinsen für den Kredit für ein Arbeitszimmer können abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt ist.
Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ist ein Raum in der privaten Wohnung, der fast ausschließlich für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Er bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit und es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
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Brauche ich einen Steuerberater?
Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten ist ein Steuerberater hilfreich, um bestmöglich informiert zu sein und in der Steuererklärung alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen.
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Ist ein Kredit für den Hauskauf steuerlich absetzbar?
Nur, wenn das Haus vermietet wird oder ein Teil des Hauses als Arbeitszimmer genutzt wird.
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