Wir freuen uns über Ihr Interesse und helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte geben Sie uns ein paar Informationen, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Alles rund um Ihren Antrag finden Sie im Antragsportal.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Wählen Sie nachfolgend aus, was auf Sie zutrifft, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Haben Sie allgemeine Fragen?

Dann finden Sie hilfreiche Antworten auf unserer FAQ-Seite.

Womit können wir Ihnen weiterhelfen?

  • Ihren finanziellen Spielraum nutzen
  • Alle Finanzierungsdetails auf einen Blick haben
  • Ihre Raten an Ihren aktuellen Bedarf anpassen
  • Ihre persönlichen Daten ändern

Dann finden Sie alle Antworten und Hilfe einfach und schnell in der easyCredit+ App.

Direkt zur App wechseln

Zur easyCredit+ App

Jetzt herunterladen

Zur easyCredit+ App QR-Code

Haben Sie allgemeine Fragen und möchten nicht in die App wechseln?

Dann finden Sie hilfreiche Antworten auf unserer FAQ-Seite.

Für alle anderen Anfragen können Sie das Kontaktformular nutzen.

Für die meisten Kredite legen Banken Zinsbindungen für einen bestimmten Zeitraum fest. Doch was passiert, wenn sich Ihre finanzielle Situation während der Kredittilgung verbessert und Sie Ihr Darlehen früher abbezahlen möchten? Kreditnehmer müssen dann in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank zahlen. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, hängt auch davon ab, um welche Art Kredit es sich handelt. Als Ratenkreditnehmer kommen Sie sehr günstig aus Ihrem Vertrag.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Schadensersatz an eine Bank. Steigen Kreditnehmer aus einem Darlehen aus, verliert die Bank einen Teil der vereinbarten Zinsen und erleidet einen finanziellen Verlust. Damit dieser Verlust ausgeglichen werden kann, wird in der Regel ein Schadensersatz in Höhe dieses Verlustes verlangt. Diesen Schadensersatz nennt man Vorfälligkeitsentschädigung.

Bei welchen Produkten kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen?

Vorfälligkeitsentschädigungen können für verschiedene Kredit-Produkte und Darlehensverträge anfallen: bei Ratenkrediten und bei Baufinanzierungen. Da sich easyCredit auf Ratenkredite spezialisiert hat, werden wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die Vorfälligkeitsentschädigung für diese Art von Darlehen geben. Die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen einer Baufinanzierung spielt hingegen im Text nur eine kleine Rolle.

Wann verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann immer dann fällig werden, wenn Darlehensnehmer einen Kreditvertrag vor dem Ende der eigentlichen Kreditlaufzeit kündigen möchten. Die Entschädigung kann sowohl bei einer Baufinanzierung als auch bei einem herkömmlichen Ratenkredit verlangt werden. Allerdings fällt sie bei Ratenkrediten sehr viel geringer aus. Das liegt einerseits daran, dass bei Annuitätendarlehen wie Ratenkrediten die Laufzeiten kürzer und die Darlehenssummen kleiner sind als bei Immobilienfinanzierungen. Andererseits gibt es aber auch eine Deckelung der Entschädigung – und diese gilt nur für Ratenkredite.

Warum fällt die Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich an?

Jeder Kreditvertrag sieht vor, dass der Kreditnehmer eine vereinbarte Zinssumme an die Bank zahlt. Wird der Vertrag nun vorzeitig – also bevor sämtliche Zinsen über die Monatsrate beglichen wurden – z. B. durch eine Sondertilgung aufgelöst, entsteht der Bank ein Schaden – nämlich in Höhe der noch ausstehenden Zinsen. Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht einen Teil dieses Schadens für die Bank aus.

Die 2010 erlassene EU-Verbraucherkreditrichtlinie ermöglicht Ihnen die vorzeitige Kündigung Ihres Darlehensvertrages ohne überhöhte Zahlungen an Ihre Bank. Die Richtlinie gilt für Darlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten ist dabei recht einfach gehalten. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist in § 502 BGB wie folgt geregelt:

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens darf höchstens 1 Prozent der Restschuld
  • Beträgt die restliche Laufzeit höchstens ein Jahr, darf die Summe nur maximal 0,5 Prozent der Restschuld des Darlehens betragen.

Diese Begrenzung gilt jedoch nicht für Baufinanzierungen und vor dem Stichtag 10. Juni 2010 abgeschlossene Ratenkredite.

Leistungspaket „Flexibilität“ ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Beantragen Sie einen easyCredit inklusive des Leistungspakets „Maximale Flexibilität“, wird für Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Sie können jederzeit kostenfrei Sondertilgungen vornehmen oder die Monatsrate erhöhen. Das Leistungspaket „Flexibilität“ können Sie bequem bei der Beantragung Ihres Ratenkredits dazu buchen. Ganz einfach!

Rechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung: Kosten und Zinsersparnis

Wenn Sie Ihren Ratenkredit also kündigen möchten, können Sie die Kosten dafür ganz einfach selbst berechnen. Dazu müssen Sie nur den Zinssatz von 1 Prozent bzw. 0,5 Prozent der gesetzlichen Regelung auf die Restschuld anwenden, die Sie vorzeitig zurückzahlen. Bei einer Restschuld von z. B. 4.000 Euro und einer ausstehenden Laufzeit von über 12 Monaten beträgt die Entschädigung also 40 Euro. Läuft der Kredit nur noch maximal 12 Monate, fallen sogar nur 20 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an.

An diesen Beispielen sehen Sie deutlich, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zwar ärgerlich sein kann. Aber verglichen mit der Zinslast, die Sie im gleichen Zug sparen können, fällt sie doch kaum ins Gewicht.

Vorfälligkeitsentschädigungen bei Umschuldungen

Selbst, wenn Sie zur Sondertilgung Ihres bestehenden Kredites einen neuen Kredit aufnehmen müssen – also eine Umschuldung machen –, können Sie in vielen Situationen sparen und müssen dabei die Vorfälligkeitsentschädigung nicht fürchten.

Wichtig ist, dass der Zinssatz bei Ihrer neuen Bank unter dem der bisherigen Bank liegt. Konkret sollten Sie eben mindestens so viel Zinskosten einsparen, dass Sie die Entschädigung ausgleichen können. Auch eine bloße Laufzeitverkürzung kann sich schon rentieren, selbst bei gleichem Zinssatz. Sollte Ihr bisheriger Kreditanbieter Ihnen keine Anpassung des Tilgungsplans gewähren, können Sie im Zuge einer Umschuldung die Laufzeit Ihres Kredits verkürzen. Auch in dem Fall ist es wichtig, dass die Einsparungen durch die Laufzeitverkürzung die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung übertreffen.

Das Einsparpotential einer Umschuldung kann insbesondere bei noch lange laufenden Krediten mit hohem Zinssatz sehr groß sein. Das gilt vor allem dann, wenn Sie aufgrund einer heute besseren Bonität einen günstigeren Zinssatz angeboten bekommen.

Umschulden zu easyCredit

Möchten Sie zu easyCredit umschulden, ist dies ab einer Kreditsumme von 1.000 Euro und einer Laufzeit von 12 Monaten möglich. Möchten Sie eine kleinere Summe umschulden, ist dies nur möglich, wenn Sie zusätzliches Geld für einen freien Verwendungszweck aufnehmen. Ablösebetrag und Neukredit müssen zusammen mindestens 1.000 Euro ergeben.

Die Vorfälligkeitsentschädigung, die beim alten Kreditanbieter anfällt, sollte Sie also nicht davon abhalten, die finanziellen Chancen einer Kreditablösung zu nutzen!

Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen

Im Gegensatz zu Ratenkrediten gibt es für Baufinanzierungen keine direkte gesetzliche Regelung, die die Vorfälligkeitsentschädigung deckelt. Da Baufinanzierungen in der Regel über lange Zinsbindungen verfügen, lösen Banken in den meisten Fällen eine Baufinanzierung nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung auf. Für die Berechnung bezieht die Bank folgenden Faktoren ein:

  • die Höhe Ihrer Restschuld
  • die Restlaufzeit Ihres Darlehens
  • die Höhe des vereinbarten Zinssatzes
  • das aktuelle Zinsniveau

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einer Baufinanzierung ist jedoch meist komplexer, da weitere Faktoren eine Rolle spielen können. So wird mitunter das gesunkene Risiko für die Bank, welches durch die frühzeitige Begleichung der Restschuld entsteht, mit einbezogen. Auch Bearbeitungsgebühren und Verwaltungskosten können Teil der Rechnung sein.

Durchschnittlich müssen Sie bei Immobilienkrediten mit einer Vorfälligkeitsentschädigung von 7 bis 10 Prozent der Restschuld rechnen. Bei einer Restschuld von z. B. 200.000 Euro macht das stolze 14.000 bis 20.000 Euro!

Kontakt
Chat