Kredit: Was passiert im Todesfall?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stirbt ein Kreditnehmer, endet der Kreditvertrag nicht automatisch. Er geht auf Erben oder Mitkreditnehmer über.
  • Wer die Raten zahlt, hängt davon ab, ob man Erbe, Mitkreditnehmer oder Bürge ist.
  • Ehepartner sind also nicht automatisch zahlungspflichtig, sondern nur bei Mitkredit oder Erbannahme.

Ein Trauerfall bringt nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Fragen mit sich. Steht ein laufender Kredit im Raum, stellt sich oft die Frage: Muss ich als Angehöriger die Raten zahlen? Die Antwort lautet: nicht automatisch. Entscheidend ist, wer im Kreditvertrag steht. Erben sollten schnell klären, was gilt und was sich vermeiden lässt.

Was passiert mit einem Kredit im Todesfall?

Laufende Kredite enden nicht automatisch mit dem Tod des Kreditnehmers. Offene Kreditverträge bleiben bestehen und werden Teil des sogenannten Nachlasses. Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte und Verpflichtungen, die eine Person hinterlässt, zum Beispiel Geld, Immobilien, Verträge und auch noch offene Kredite.

Der Nachlass geht grundsätzlich auf die Erben über. Mit der Annahme des Erbes übernehmen sie nicht nur das Vermögen, sondern auch bestehende Verbindlichkeiten. Dazu zählen laufende Kredite, die weiter zurückgezahlt werden müssen.

Todesfall bei laufendem Kredit: Was Angehörige jetzt tun sollten

Ein Todesfall bringt viele Formalitäten mit sich. Diese Schritte helfen:

Erste Schritte nach dem Todesfall:

  • Mit dem Totenschein des Arztes die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen. Diesen Schritt übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen. 
  • Bank über den Tod informieren und Sterbeurkunde vorlegen
  • Alle relevanten Kredit- und Vertragsunterlagen zusammentragen

Innerhalb von sechs Wochen Nachlass prüfen:

  • Übersicht über Vermögen und Schulden erstellen, inklusive Kreditverbindlichkeiten
  • Mögliche Bürgschaften überprüfen
  • Falls notwendig, Beratung durch Notar, Bank oder Verbraucherzentrale 

Vor Ablauf der Frist eine Entscheidung treffen:

  • Erbe annehmen oder ausschlagen (die Frist beträgt meist sechs Wochen)
  • Bei Annahme: Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragen.
  • Bei Ausschlagung: Persönlich beim Amtsgericht die Ausschlagung erklären oder über den Notar eine beglaubigte Erklärung abgeben.
Wichtig

Gesetzliche Erbfolge beachten

Schlagen Sie ein Erbe aus, geht es automatisch an die nächste Person in der Erbfolge über. Oft sind das die eigenen Kinder. Sind diese minderjährig, müssen Sie die Erbschaft auch für sie ausschlagen, sonst übernehmen sie die Schulden mit. Gibt es keine Erben, die das Erbe annehmen, fällt der Nachlass an den Staat. Dieser übernimmt das Erbe zwar, haftet aber nicht für die Schulden. Sie bleiben dann unbezahlt, wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht für die Begleichung ausreicht.

Typische Konstellationen, wenn ein Kreditnehmer stirbt

Was mit einem laufenden Kredit nach einem Todesfall passiert, hängt davon ab, wer im Kreditvertrag welche Rolle hatte. Entscheidend ist also nicht nur, dass ein Kredit besteht, sondern wie er abgeschlossen wurde.

Typischerweise gibt es vier Konstellationen; je nach Fall unterscheiden sich die rechtlichen und finanziellen Folgen deutlich – vor allem für Hinterbliebene oder Miterben.

  • Verstorbene Person war alleiniger Kreditnehmer

    In diesem Fall wird der Kredit Teil des Nachlasses. Wer das Erbe annimmt, übernimmt damit auch die offenen Schulden. Das bedeutet: Erbende sind rechtlich verpflichtet, den Kredit weiter zurückzuzahlen.Unter bestimmten Umständen haften sie dabei sogar mit ihrem eigenen Vermögen. Haften heißt in diesem Zusammenhang, dass die Schulden nicht nur aus dem Nachlass beglichen werden, sondern – falls dieser nicht ausreicht – auch aus privaten Mitteln bezahlt werden müssen.

  • Verstorbene Person war einer von zwei Darlehensnehmern

    Haben zwei Personen gemeinsam einen Kreditvertrag abgeschlossen, zum Beispiel Ehepartner oder Geschwister, sind beide gleichwertige Kreditnehmer. Stirbt eine der beiden Personen, bleibt der überlebende Mitkreditnehmer weiterhin voll verantwortlich gegenüber der Bank. Der Grund dafür ist einfach: Er hat den Kreditvertrag selbst unterschrieben.

    Der Kredit läuft daher zunächst unverändert weiter. In vielen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, mit der Bank über Anpassungen zu sprechen – etwa über eine andere Ratenhöhe oder eine längere Laufzeit.Wichtig zu wissen: Ehepartner haften nicht automatisch für einen Kredit. Eine Zahlungspflicht besteht nur dann, wenn sie selbst im Kreditvertrag stehen oder das Erbe annehmen.

  • Verstorbene Person war Bürge

    Auch eine Bürgschaft endet nicht automatisch mit dem Tod. Entscheidend ist, was im jeweiligen Bürgschaftsvertrag vereinbart wurde. Darin ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Bürge haftet.

    Stirbt der Bürge, gehen die Verpflichtungen aus der Bürgschaft in der Regel auf den Nachlass über. Das bedeutet: Die Erbengemeinschaft kann verpflichtet sein, für die Bürgschaft einzustehen, sofern das Erbe angenommen wird.

  • Verstorbene Person hatte einen Bürgen eingesetzt

    Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bürgen für seinen Kredit eingesetzt hat, endet die Bürgschaft nicht automatisch mit dem Tod des Kreditnehmers. Ob der Bürge weiterhin für den Kredit aufkommen muss oder die Verpflichtung auf die Erben des Kreditnehmers übergeht, hängt vom konkreten Bürgschaftsvertrag ab. 

    In vielen Fällen bleibt die Bürgschaft bestehen und die Bank kann den Bürgen zur Zahlung heranziehen, wenn der Kredit nicht mehr bedient wird. Prüfen Sie die Vertragsdetails sorgfältig und holen Sie bei Unsicherheiten rechtlichen Rat ein.

Kreditschulden übernehmen: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Erben haben die Wahl: Sie können das Erbe annehmen oder ausschlagen.

  • Wer das Erbe annimmt, übernimmt automatisch alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Dazu gehören neben eventuellen Vermögen auch offene Schulden, etwa laufende Kredite. Diese müssen dann weiter zurückgezahlt werden.
  • Wer das Erbe ausschlägt, haftet nicht für die Schulden. In diesem Fall besteht allerdings auch kein Anspruch auf Vermögenswerte aus dem Nachlass. Wichtig ist dabei die gesetzliche Frist: Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem man vom Erbfall Kenntnis erlangt hat. Befindet sich der Erbe zu diesem Zeitpunkt im Ausland, verlängert sich die Frist auf bis zu sechs Monate

Um eine durchdachte Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über alle Vermögenswerte und Schulden im Nachlass verschaffen. Sie können sich dabei durch einen Notar oder eine Verbraucherzentrale beraten lassen.

Gut zu wissen

Erbe annehmen: Schulden begrenzen

Nehmen Sie ein Erbe mit Schulden an, können Sie verhindern, dass Sie privat haften. Beantragen Sie beim Amtsgericht eine Nachlassverwaltung. Dann werden offene Schulden ausschließlich aus dem Nachlass bezahlt. Ihr eigenes Vermögen bleibt geschützt.

Drei häufige Missverständnisse zum Kredit bei Todesfall 

1. „Der Kredit ist mit dem Tod hinfällig.“
Falsch: Kredite bleiben bestehen, sie gehen auf die Erben über, sofern diese den Nachlass annehmen.

2. „Der Ehepartner muss automatisch den Kredit abbezahlen.“
Falsch: Ein Ehepartner haftet nicht automatisch für die Schulden des Verstorbenen. Eine Zahlungspflicht besteht nur, wenn er selbst Kreditnehmer war, also mit im Vertrag steht, oder das Erbe annimmt.

3. „Kinder müssen für die Schulden ihrer Eltern zahlen, auch ohne Erbe.“
Falsch: Nur wenn Kinder die Erbschaft annehmen, übernehmen sie die bestehenden Schulden. Ohne Annahme gibt es keine Pflicht, den Kredit der Eltern zurückzuzahlen.

    Diese Irrtümer führen oft zu unsicheren Entscheidungen oder finanziellen Überraschungen. Eine sachliche Einordnung hilft, rechtzeitig die richtigen Schritte zu gehen.

    Wichtig

    Vorsicht bei stillschweigender Erbannahme

    Wer beginnt, über das Erbe zu verfügen, gilt rechtlich als Erbe. Zu verfügen bedeutet, dass die Person zum Beispiel Bankguthaben abhebt oder Verträge kündigt. Eine spätere Ausschlagung ist dann oft nicht mehr möglich. Im Zweifel: Erst prüfen, dann handeln.

    Können Kreditverträge bei Tod des Kreditnehmers angepasst werden?

    In manchen Fällen ist es möglich, dass Kreditverträge nach dem Tod des Kreditnehmers angepasst werden. Dabei gibt es folgende Optionen:

    • Ratenanpassung und Laufzeitverlängerung:
      So verringern Sie die monatliche Belastung und haben mehr Zeit zur Rückzahlung.
    • Stundung:
      Die Zahlungen werden vorübergehend ausgesetzt, die Schulden bleiben aber und müssen zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zurückgezahlt werden. Eventuell kommen Stundungszinsen hinzu.

    Ob und in welchem Umfang solche Änderungen möglich sind, hängt von der Bonität der verbleibenden Schuldner, den Sicherheiten und der Gesamtsituation ab. Eine schnelle und offene Kommunikation mit der Bank ist hier entscheidend.

    FAQ: Häufige Fragen zum Kredit bei Todesfall

    • Müssen Angehörige nach dem Tod den Kredit weiter abbezahlen?

      Nein, nur wenn sie Mitkreditnehmer sind oder das Erbe annehmen.

    • Haften Erben immer für offene Kredite?

      Erben sind nur dann rechtlich dazu verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen, wenn sie das Erbe annehmen. Wer das Erbe ausschlägt, muss nicht für laufende Kredite aufkommen.

    • Kann man ein Erbe wegen Schulden ausschlagen?

      Ja, das ist möglich – aber in der Regel nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. Den Antrag stellen Sie persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder über einen Notar.

    • Welche Fristen gelten bei der Erbausschlagung?

      Normalerweise haben Sie bis zu sechs Wochen nach der offiziellen Mitteilung über den Erbfall Zeit, den Nachlass auszuschlagen. Wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt längerfristig im Ausland aufhalten, haben Sie bis zu sechs Monate Zeit. Genaueres regelt § 1944 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    • Kann ein Kredit nach dem Todesfall angepasst werden?

      Ja, etwa durch Ratenanpassung oder Laufzeitverlängerung. Suchen Sie dazu frühzeitig das Gespräch mit der Bank.