Konformitätserklärung
der TeamBank AG Nürnberg
zur Barrierefreiheit für den Webauftritt von easyCredit
Stand: 19.03.2025
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für nachfolgend gelistete digitale Anwendungen/Portale die mit der Dienstleistung easyCredit an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind:
- easyCredit-Website (www.easycredit.de) à komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG Level A uns AA bis zum 28.06.2025)
- easyCredit-Verkaufsstrecke (https://angebot.easycredit.de/strapp/einstieg) -> komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG Level A uns AA bis zum 28.06.2025)
- easyCredit-Antragsportal (https://login.easycredit.de/auth/realms/…) -> komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG Level A uns AA bis zum 28.06.2025)
- easyCredit+ App -> komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG Level A uns AA bis zum 28.06.2025)
- easyCredit-Webapp -> komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG Level A uns AA bis zum 28.06.2025)
- easyCredit-Verkaufsstrecken, die über die Websites oder das Onlinebanking von Partnerbanken aufgerufen werden können (Die TeamBank arbeitet beim Vertrieb des easyCredit insbesondere mit Volksbanken Raiffeisenbanken als vermittelnde Partnerbanken zusammen) -> komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG Level A uns AA bis zum 28.06.2025)
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass folgende Dokumente/Websites/Medien von der Geltung dieser Konformitätserklärung ausgeschlossen sind:
- PDF-Dokumente: Digitale PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
- E-Mail-Verkehr: Service-E-Mails sowie werbliche E-Mails sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Inhalte von Drittanbietern: Externe Inhalte, z.B. eingebettete Widgets, ID-Now, SMS-Tan liegen in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Drittanbieter.
- TV-Spots: TV Spots sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Digitale Werbung: Jegliche Ads-Werbung (Bing, Google, Display) etc. ist nicht barrierefrei gestaltet.
- Websites zum easyCredit-Ratenkauf und zur easyCredit-Rechnung: Diese richten sich an Geschäftspartner und nicht an Verbraucher. Sie sind nicht barrierefrei gestaltet.
2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wir bemühen uns, alle Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu erfüllen und unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, bestmöglich für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Umsetzung basiert auf den im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genannten WCAG 2.2 (Konformitätslevel A und AA).
3. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen
Unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, erfüllen die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz teilweise.
Viele Inhalte sind bereits barrierefrei umgesetzt worden, es bestehen weiterhin Barrieren an vereinzelten Stellen unserer digitalen Anwendungen/Portale.
- easyCredit-Website:
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives) Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. |
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships) Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden |
1.3.2 Bedeutungsreihenfolge (Meaningful Sequence) Inhalte müssen in einer sinnvollen Reihenfolge präsentiert werden. |
1.3.5 Identifizierung des Zweckes (Identify Purpose) Der Zweck von Benutzerschnittstellenkomponenten, Symbolen und Regionen kann durch Software bestimmt werden. |
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum)) Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben. |
1.4.4 Textgröße ändern (Resize Text) Text muss ohne Assistenztechnologie bis zu 200% vergrößert werden können, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen. |
1.4.10 Reflow Inhalte müssen ohne Informationsverlust oder Funktionalität umfließen können. |
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast) Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein. |
1.4.12 Textabstände (Text Spacing) Benutzer müssen die Möglichkeit haben, Textabstände anzupassen, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen. |
2.1.1 Tastatur (Keyboard) Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein. |
2.1.2 Keine Tastaturfalle (No Keyboard Trap) Wenn Tastaturbedienung möglich ist, darf der Fokus nicht in einer Falle stecken bleiben. |
2.4.1 Navigierbare Blöcke (Bypass Blocks) Bereitstellung von Mechanismen, um Blöcke von Inhalten zu umgehen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden. |
2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled) Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben. |
2.4.3 Fokusreihenfolge (Focus Order) Die Fokusreihenfolge muss so sein, dass sie den Benutzern hilft, Inhalte und Funktionen zu navigieren. |
2.4.4 Linkzweck (im Kontext) (Link Purpose (In Context)) Der Zweck jedes Links muss durch den Linktext oder den Linktext zusammen mit seinem Kontext bestimmt werden können. |
2.4.5 Mehrere Wege (Multiple Ways) Mehrere Wege müssen bereitgestellt werden, um eine Webseite innerhalb einer Sammlung von Webseiten zu finden. |
2.4.7 Sichtbarer Fokus (Focus Visible) Jeder Tastaturbedienbare Benutzeroberflächenkomponente muss einen sichtbaren Fokus haben. |
2.4.11 Fokusreihenfolge (Focus Appearance) Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein und den Anforderungen an die visuelle Darstellung entsprechen. |
2.5.1 Zeigergesten (Pointer Gestures) Funktionen, die durch Mehrpunkt- oder Pfadgesten bedient werden, müssen auch durch einfache Zeigergesten bedient werden können. |
2.5.8 Zeigervermeidung (Pointer Cancellation) Funktionen, die durch Zeigerereignisse ausgelöst werden, müssen so gestaltet sein, dass sie versehentliche Aktivierungen vermeiden. |
3.2.1 Bei Fokus (On Focus) Wenn eine Komponente den Fokus erhält, darf dies keine Kontextänderung verursachen. |
3.2.2 Bei Eingabe (On Input) Eine Änderung der Einstellung einer Benutzerschnittstellenkomponente darf keine automatische Kontextänderung verursachen. |
3.3.1 Fehlererkennung (Error Identification) Fehler müssen identifiziert und dem Benutzer in Textform beschrieben werden. |
3.3.2 Fehlerhinweise (Error Suggestion) Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, müssen diese dem Benutzer bereitgestellt werden. |
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value) Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können. |
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages) Statusmeldungen müssen durch Software bestimmt werden können, ohne dass der Fokus geändert wird. |
- easyCredit-Verkaufsstrecke:
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives) Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. |
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships) Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden |
1.3.2 Bedeutungsreihenfolge (Meaningful Sequence) Inhalte müssen in einer sinnvollen Reihenfolge präsentiert werden. |
1.3.5 Identifizierung des Zweckes (Identify Purpose) Der Zweck von Benutzerschnittstellenkomponenten, Symbolen und Regionen kann durch Software bestimmt werden. |
1.4.1 Verwendung von Farbe (Use of Color) Farbe darf nicht als einziges visuelles Mittel verwendet werden, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung anzuzeigen, eine Antwort zu erfordern oder ein visuelles Element zu unterscheiden. |
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum)) Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben. |
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast) Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein. |
1.4.12 Textabstände (Text Spacing) Benutzer müssen die Möglichkeit haben, Textabstände anzupassen, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen. |
2.1.1 Tastatur (Keyboard) Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein. |
2.1.2 Keine Tastaturfalle (No Keyboard Trap) Wenn Tastaturbedienung möglich ist, darf der Fokus nicht in einer Falle stecken bleiben. |
2.4.1 Navigierbare Blöcke (Bypass Blocks) Bereitstellung von Mechanismen, um Blöcke von Inhalten zu umgehen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden. |
2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled) Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben. |
2.4.4 Linkzweck (im Kontext) (Link Purpose (In Context)) Der Zweck jedes Links muss durch den Linktext oder den Linktext zusammen mit seinem Kontext bestimmt werden können. |
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Headings and Labels) Überschriften und Beschriftungen beschreiben das Thema oder den Zweck. |
2.4.7 Sichtbarer Fokus (Focus Visible) Jeder Tastaturbedienbare Benutzeroberflächenkomponente muss einen sichtbaren Fokus haben. |
2.4.11 Fokusreihenfolge (Focus Appearance) Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein und den Anforderungen an die visuelle Darstellung entsprechen. |
3.3.1 Fehlererkennung (Error Identification) Fehler müssen identifiziert und dem Benutzer in Textform beschrieben werden. |
3.3.2 Fehlerhinweise (Error Suggestion) Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, müssen diese dem Benutzer bereitgestellt werden. |
3.3.3 Fehlerhinweise (Error Suggestion) Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Benutzer vorgeschlagen, es sei denn, dies würde die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts gefährden. |
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value) Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können. |
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages) Statusmeldungen müssen durch Software bestimmt werden können, ohne dass der Fokus geändert wird. |
- easyCredit-Verkaufsstrecke eBanking
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives) Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. |
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships) Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden |
1.3.2 Bedeutungsreihenfolge (Meaningful Sequence) Inhalte müssen in einer sinnvollen Reihenfolge präsentiert werden. |
1.3.5 Identifizierung des Zweckes (Identify Purpose) Der Zweck von Benutzerschnittstellenkomponenten, Symbolen und Regionen kann durch Software bestimmt werden. |
1.4.1 Verwendung von Farbe (Use of Color) Farbe darf nicht als einziges visuelles Mittel verwendet werden, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung anzuzeigen, eine Antwort zu erfordern oder ein visuelles Element zu unterscheiden. |
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum)) Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben. |
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast) Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein. |
1.4.12 Textabstände (Text Spacing) Benutzer müssen die Möglichkeit haben, Textabstände anzupassen, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen. |
2.1.1 Tastatur (Keyboard) Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein. |
2.1.2 Keine Tastaturfalle (No Keyboard Trap) Wenn Tastaturbedienung möglich ist, darf der Fokus nicht in einer Falle stecken bleiben. |
2.4.1 Navigierbare Blöcke (Bypass Blocks) Bereitstellung von Mechanismen, um Blöcke von Inhalten zu umgehen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden. |
2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled) Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben. |
2.4.4 Linkzweck (im Kontext) (Link Purpose (In Context)) Der Zweck jedes Links muss durch den Linktext oder den Linktext zusammen mit seinem Kontext bestimmt werden können. |
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Headings and Labels) Überschriften und Beschriftungen beschreiben das Thema oder den Zweck. |
2.4.7 Sichtbarer Fokus (Focus Visible) Jeder Tastaturbedienbare Benutzeroberflächenkomponente muss einen sichtbaren Fokus haben. |
2.4.11 Fokusreihenfolge (Focus Appearance) Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein und den Anforderungen an die visuelle Darstellung entsprechen. |
3.3.1 Fehlererkennung (Error Identification) Fehler müssen identifiziert und dem Benutzer in Textform beschrieben werden. |
3.3.2 Fehlerhinweise (Error Suggestion) Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, müssen diese dem Benutzer bereitgestellt werden. |
3.3.3 Fehlerhinweise (Error Suggestion) Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Benutzer vorgeschlagen, es sei denn, dies würde die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts gefährden. |
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value) Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können. |
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages) Statusmeldungen müssen durch Software bestimmt werden können, ohne dass der Fokus geändert wird. |
- easyCredit-Antragsportal
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives) Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. |
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships) Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden |
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast) Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein. |
2.1.1 Tastatur (Keyboard) Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein. |
2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled) Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben. |
2.4.7 Sichtbarer Fokus (Focus Visible) Jeder Tastaturbedienbare Benutzeroberflächenkomponente muss einen sichtbaren Fokus haben. |
3.3.1 Fehlererkennung (Error Identification) Fehler müssen identifiziert und dem Benutzer in Textform beschrieben werden. |
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value) Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können. |
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages) Statusmeldungen müssen durch Software bestimmt werden können, ohne dass der Fokus geändert wird. |
- easyCredit+ App / – easyCredit-Webapp
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives) Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. |
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships) Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden |
1.3.2 Bedeutungsreihenfolge (Meaningful Sequence) Inhalte müssen in einer sinnvollen Reihenfolge präsentiert werden. |
1.3.4 Orientation (Ausrichtung) Inhalte dürfen nicht auf eine bestimmte Anzeigeausrichtung (Hochformat oder Querformat) beschränkt sein, es sei denn, eine bestimmte Anzeigeausrichtung ist für die Nutzung des Inhalts erforderlich. |
1.3.5 Identifizierung des Zweckes (Identify Purpose) Der Zweck von Benutzerschnittstellenkomponenten, Symbolen und Regionen kann durch Software bestimmt werden. |
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum)) Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben. |
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast) Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein. |
2.1.1 Tastatur (Keyboard) Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein. |
2.1.2 Keine Tastaturfalle (No Keyboard Trap) Wenn Tastaturbedienung möglich ist, darf der Fokus nicht in einer Falle stecken bleiben. |
2.4.7 Sichtbarer Fokus (Focus Visible) Jeder Tastaturbedienbare Benutzeroberflächenkomponente muss einen sichtbaren Fokus haben. |
2.5.1 Zeigergesten (Pointer Gestures) Funktionen, die durch Mehrpunkt- oder Pfadgesten bedient werden, müssen auch durch einfache Zeigergesten bedient werden können. |
3.3.1 Fehlererkennung (Error Identification) Fehler müssen identifiziert und dem Benutzer in Textform beschrieben werden. |
3.3.3 Fehlerhinweise (Error Suggestion) Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Benutzer vorgeschlagen, es sei denn, dies würde die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts gefährden. |
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value) Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können. |
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages) Statusmeldungen müssen durch Software bestimmt werden können, ohne dass der Fokus geändert wird. |
Alle oben angeführten notwendigen Anpassungen gemäß der WCAG 2.2 werden bis zum 28.06.2025 behoben sein.
Nachfolgende Maßnahme setzen wir zusätzlich um:
Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten machen wir barrierefrei: alle Social Media Kanäle/Beiträge – im Rahmen der von der Plattform zur Verfügung gestellten Möglichkeiten. Hier gestalten wir bereits jetzt alles Neue so gut wie möglich barrierefrei (Videos, Reels, Farbkontraste).
4. Prüfmethoden
Unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, wurden durch eine externe Expertenagentur auf Barrierefreiheit über ein Audit getestet. Notwendige Anpassungen aus den Audits werden gerade vorgenommen. Q4 2025 ist eine weitere Vertestung geplant. Weitere künftige Prüfverfahren und interne Regelungen zum Thema sollen unseren Kunden perspektivisch eine bestmöglich barrierefreie Userexperience ermöglichen.
Falls Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung an:
- Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
- Telefon: +49 123 987654
- E-Mail: schlichtungsstelle@bgg.de
5. Aktualität der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.03.2025 erstellt und zuletzt überprüft. Die Inhalte des Webauftritts von easyCreditwurden zuletzt am 19.03.2025 aktualisiert.