Warum wird meine Steuer-ID beim Kreditantrag abgefragt?

Mit Änderung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) sind wir seit dem 1.Januar 2018 gesetzlich verpflichtet Ihre Steuer-ID als Neukunde zu erfragen, wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Damit soll mehr Transparenz geschaffen werden und Steuerhinterziehungen (zum Beispiel durch „Briefkastenfirmen“) gemindert werden.

Wenn Sie Ihre Steuer-ID zum Zeitpunkt des Antrages nicht zur Hand haben oder bereits Kunde bei uns sind, erfragen wir diese direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Gerne können Sie uns Ihre Identifikationsnummer nachreichen. Das vereinfacht die Vervollständigung Ihrer Kundendaten. Unter der Telefonnummer 0911 / 53 900, per Videoberatung oder Experten-Chat sind wir persönlich im KundenServiceCenter für Sie da. Auch in Ihrem Kundenportal können Sie uns über das Mailpostfach die Steuer-ID nachreichen.

Sie haben noch keine Zugangsdaten für das Kundenportal?

Wenden Sie sich bitte an unser KundenServiceCenter unter der Telefonnummer 0911 / 53 900, per Videoberatung oder Experten-Chat.


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