Die SCHUFA – Was ist das eigentlich?

Die SCHUFA – Kreditverträge kommen kaum ohne sie aus. Aber was macht die SCHUFA eigentlich? Wie kommt sie an unsere Daten? Und wer erhält darin Einsicht? In diesem Beitrag geben wir Antworten auf zahlreiche Fragen zur SCHUFA und ihren Leistungen.

Mann sitzt am Tisch und liest aufmerksam ein Schreiben
Welche Daten sammelt die SCHUFA? iStock.com/Kerkez

„SCHUFA“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei in Deutschland und Sammelstelle für Daten von Verbrauchern. Diese Daten gibt die SCHUFA in Form von zwei verschiedenen Arten von Merkmalen an ihre Vertragspartner weiter.

Als Positiveinträge werden diverse Informationen zu Ihrem Finanzverkehr abgespeichert. Diese umfassen zum Beispiel bestehende Kreditverträge, Kreditkarten, Bürgschaften oder Mobilfunkverträge. Die selteneren Negativeinträge entstehen zum Beispiel durch Mahnbescheide, gekündigte Kredite oder Insolvenzanträge. Banken, Sparkassen, Kreditkartengesellschaften und Leasingunternehmen können Einblick in die gesamten gesammelten Informationen erhalten. Andere Vertragspartner bekommen nur Auskunft über bestehende Negativeinträge. Im Gegenzug geben die Vertragspartner Informationen über ihre Kunden an die SCHUFA weiter.

Ist die SCHUFA die einzige Auskunftei dieser Art?

Nein. Weitere Unternehmen, die ähnliche Dienste anbieten sind zum Beispiel:

  • Arvato
  • Bisnode
  • CRIF Bürgel
  • Creditreform

Die SCHUFA hat durch ihre Nähe zu zahlreichen Finanzdienstleistern in Deutschland allerdings am meisten Bedeutung.

Wer kann bei der SCHUFA eine Auskunft über meine Daten erhalten?

Grundsätzlich gilt: Wer der SCHUFA Informationen liefert, darf auch Informationen einholen.

Mögliche Vertragspartner sind:

  • Versicherungen
  • Energieversorger
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Mobilfunkunternehmen
  • Kreditgesellschaften
  • Versandhäuser
  • Einzelhändler
  • Banken und Sparkassen

Vermieter gehören nicht dazu. Diese dürfen eine Auskunft nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis einholen. Deswegen verlangen Vermieter oft die Vorlage einer Bonitätsauskunft, um trotzdem Sicherheit über Ihre Zahlungsfähigkeit sowie Vertrauen in Sie als künftigen Mieter zu erhalten. Weiterführende Informationen zur SCHUFA-Auskunft für Mietinteressenten finden Sie bei vr.de.

Eine regelmäßige Selbstauskunft lohnt sich aber grundsätzlich: So können Sie die gesammelten Informationen überprüfen und bei falschen, veralteten oder unvollständigen Daten eine Aktualisierung veranlassen.

SCHUFA und die DSGVO – Was ändert sich?

Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung gewährleistet Privatpersonen das Recht auf umfassende Informationen zu gespeicherten persönlichen Daten. Dies muss auch die SCHUFA umsetzen, die bisher eher auf kostenpflichtige Selbstauskünfte setzte. Die kostenpflichtige Anfrage wird immer noch besonders beworben. Diese wird dem Kunden dann auch zeitnah digital übermittelt. Eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten wird dagegen per Post zugestellt, was mehr als zwei Wochen dauern kann.

Laut der DSGVO hat man grundsätzlich das Recht, der Datenspeicherung zu widersprechen und seine Daten löschen zu lassen. In Zukunft könnte es also möglich sein, sich komplett gegen Einträge bei SCHUFA zu entscheiden.

Der Antrag auf eine komplette Löschung der persönlichen Daten aus dem SCHUFA-Register sollte aber gut überlegt sein. Findet ein Kreditgeber gar keine Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit, ist das Risiko für ihn nicht abzuschätzen. Dies kann zu einer Ablehnung des Kreditantrags führen.

Vor allem bei der Vergabe von Krediten sollte man als Kunde darauf achten, dass der Kreditgeber eine SCHUFA-Auskunft verlangt. Kreditanbieter, die in Zeitungsannoncen oder im Internet einen Kredit ohne SCHUFA-Auskunft bzw. SCHUFA-Abfrage anbieten, gelten als sehr unseriös. Zumeist übersteigen sie auch die Kosten von Krediten bei seriösen Anbietern. Oft locken diese Anbieter mit günstigen Zinsen, verlangen dann aber zusätzlich ordentliche Bearbeitungsgebühren und Nebenkosten.

Veröffentlicht am 14.01.2019 von easyCredit

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