Pauschalreisen sind bequem und kostengünstig. Individuelle Wünsche und persönliche Vorlieben bleiben dabei aber meist auf der Strecke. Für alle, die sich jenseits ausgetrampelter Tourismuspfade und Hotelburgen bewegen möchten, gibt es die Alternative der Individualreise. Viele Anbieter haben sich auf Reisen spezialisiert, die einzigartige Urlaubserlebnisse versprechen. Wir sagen, was man hierbei beachten sollte und geben Tipps, wie man eine Individualreise plant.
Den Trend zu mehr Individualität beim Reisen hat Airbnb erkannt. Das Online-Portal vermittelt aktuell mehr Übernachtungen als die fünf größten Hotelketten zusammen. Ob Stadtwohnung in Paris oder ein Chalet in den Alpen: Eine private Unterkunft bietet nicht nur ein individuelles Ambiente, sondern auch engeren Kontakt zu Land und Leuten. Wer seinen Urlaubsort auf sehr persönliche Weise kennenlernen will, bucht über Webseiten wie showaround lokale Tourguides. Hier erfährt der Reisende viele Insidertipps, die in keinem Reiseführer stehen.
Wer nach dem Sightseeing hungrig ist, kann bei dinner@home gemeinsam mit Einheimischen essen. Über Plattformen wie beispielsweise eatwith.com finden lokale Gastgeber und ausländische Gäste zusammen.
Besonders spontane Urlauber, die während der Reise flexibel bleiben wollen, profitieren davon, Teile ihrer Individualreise direkt vor Ort selbst zu planen. Hier lohnt es sich unterwegs auf Last-Minute-Angebote zu achten, um sich Reisekosten zu sparen.
Wer seine Reise selbst organisiert bekommt genau das, was für ihn am besten ist, steckt aber auch viel Zeit in Recherche und Reiseplanung. Verläuft ein Programmpunkt nicht wie geplant, werden oft starke Nerven benötigt, denn ob Anreise, Unterkunft oder Sightseeing: Der Reisende muss alle Probleme allein und selbstständig lösen. Eine Erstattung bei Ausfall oder Mängeln einer selbst gebuchten Individualreise einzufordern, ist aufwendig und manchmal unmöglich. Wer diesen Aufwand und das Risiko einer individuellen Reiseplanung scheut und die Gemütlichkeit und Sicherheit in einer Reisegruppe schätzt, wird bei speziellen Online-Anbietern fündig. Einige Anbieter haben sich auf individuelle Reisen spezialisiert. Hier kann man unterschiedliche Reisebausteine miteinander kombinieren und sich so seine persönliche Traumreise ganz einfach zusammenstellen.
Die Anbieter von Bausteinreisen versprechen einzigartige, maßgeschneiderte Erlebnisse.
Per Online-Formular schickt man Anbietern wie Fineway oder It’s Your Trip Wunschziele, Reisevorlieben, Dauer und Budget. Im Anschluss erhält man ein unverbindliches Reiseangebot. Der Vorteil: Dieses kann individualisiert und an die eigenen Wünsche angepasst werden.
Lange Zeit waren solche Reiseangebote nicht hinreichend gesetzlich geregelt. Kunden hatten bei der Buchung wenig Rechtssicherheit. Mit dem Inkrafttreten einer neuen EU-Richtlinie hat sich das seit dem 1. Juli 2018 geändert. Kunden der „Individualreise aus einer Hand” sind nun besser abgesichert und können teilweise sogar die Sicherheiten des Pauschalreiserechts in Anspruch nehmen.
Seit dem 1. Juli 2018 gilt ein geändertes Pauschalreiserecht. Dieses weitet den Begriff der Pauschalreise aus und führt umfangreiche Informationspflichten für Reiseveranstalter und -vermittler ein:
Neben der gut abgesicherten Pauschalreise und der Individualreise mit weniger Erstattungsrechten gibt es nun eine weitere Kategorie: Die verbundene Reiseleistung. Diese liegt vor, wenn ein Anbieter mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise innerhalb eines Tages verkauft hat und diese Leistungen einzeln abrechnet. Der Kunde einer verbundenen Reiseleistung ist im Gegensatz zur Individualreise gegen Insolvenzausfälle abgesichert.
Werden die Leistungen einzeln ausgewählt, aber am Ende mit einer Gesamtrechnung gebucht, handelt es sich um eine Pauschalreise. Auch wenn Anbieter in der Werbung oder im Buchungsprozess nicht deutlich machen, dass der Kunde separate Reiseleistungen anstatt eines Pauschalpakets bucht, werden sie rechtlich gesehen zum Anbieter einer Pauschalreise. Wenn begründete Mehrkosten (zum Beispiel erhöhte Kerosinsteuer) auftreten, darf der Veranstalter den Preis der Reise bis 20 Tage vor Reiseantritt erhöhen. Wenn die Erhöhung mehr als acht Prozent ausmacht, darf der Kunde kostenlos zurücktreten.
Reisemängel können sowohl beim Reiseveranstalter, als auch beim Reisevermittler angezeigt werden. Das ist nach neuem Recht bis zu zwei Jahre nach der Reise möglich. In der Praxis sollte dies aber so schnell wie möglich passieren, da vor Gericht eine genaue Auflistung der Details nötig ist. Tagesreisen unter 500 Euro und Ferienhäuser fallen seit der Rechtsänderung nicht mehr unter das Pauschalreiserecht.
Ob selbst geplant oder online gebucht: Einem individuellen Urlaub steht mit diesen Tipps nichts mehr im Wege. Sowohl Planungsenthusiasten mit Freiheitsdrang als auch Recherchemuffel mit hohem Sicherheitsbedürfnis finden ihre persönliche Traumreise. Wir wünschen allen einen erlebnis- und erkenntnisreichen Urlaub!