Was bedeutet 2/3-Zins?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der 2/3-Zins zeigt, welchen Zinssatz mindestens zwei Drittel aller Kreditnehmer erhalten.
  • Er ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für mehr Transparenz beim Kreditvergleich.
  • Er dient als Orientierung, nicht als Garantie.

Kreditangebote werben oft mit sehr niedrigen Zinssätzen. Entscheidend ist jedoch, was Sie als Kreditnehmer tatsächlich zahlen. Genau hier setzt der 2/3-Zins an: Er zeigt einen realistischen Zinswert für die Mehrheit der tatsächlichen Kreditabschlüsse und hilft, Kreditangebote besser einzuordnen und zu vergleichen.

Was ist der 2/3-Zins?

Manche Kreditangebote werben mit auffällig niedrigen Zinssätzen. Diese gelten jedoch meist nur für wenige Kunden mit bester Bonität, weil sie zum Beispiel ein sehr hohes Einkommen und eine unkündbare Anstellung haben. Für die Mehrheit der Kreditnehmer ist der tatsächliche Zinssatz höher. Deshalb sollten Sie einen Blick auf den sogenannten 2/3-Zins werfen. Er wurde eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen und Kreditangebote einfacher vergleichen zu können.

Der 2/3-Zins (auch Zweidrittelzins) beschreibt den effektiven Jahreszins, den mindestens zwei Drittel aller Kunden bei einem Kreditanbieter tatsächlich erhalten haben. Das sind also Personen, die wirklich einen Kreditvertrag abgeschlossen haben.

Der effektive Jahreszins enthält alle Gebühren eines Kredits und zeigt im Gegensatz zum Sollzins, wie hoch die Kreditkosten sind.

Kreditinstitute in Deutschland sind verpflichtet, bei der Werbung für Verbraucherdarlehen den 2/3-Zins anzugeben. Das ist in § 17 Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.

3‑Zins erklärt: Was dieser Wert nicht bedeutet

Der Zwei-Drittel-Zins sagt nicht:

  • welchen Zinssatz Sie persönlich bekommen,
  • ob Ihr Antrag genehmigt wird,
  • welche Kreditkosten Sie am Ende zahlen.

Er ist nur ein Richtwert und ersetzt keine persönliche Kreditkalkulation. Dafür fragen Sie ein individuelles Kreditangebot bei der Bank Ihrer Wahl an. Nach der Bonitätsanalyse durch die Bank erfahren Sie, wie hoch der Effektivzins und die Monatsraten in Ihrem Fall sind.

Gut zu wissen

Unterschied zwischen „ab-Zins“ und 2/3-Zins

Der „ab-Zins“ ist der niedrigste Zinssatz, den eine Person bei einer Bank für einen bestimmten Kredit erhalten kann. Doch nur wenige Personen mit herausragender Bonität profitieren davon. Banken nutzen den „ab-Zins“ in der Regel zu Werbezwecken, um Interessierte anzulocken. Der 2/3-Zins zeigt dagegen einen realistischen Durchschnitt.

Was sagt der 2/3-Zins konkret über Kreditkosten aus?

Der 2/3-Zins ist kein persönliches Angebot, sondern ein Richtwert. Er zeigt, wie sich die realen Kreditkosten bei einem Anbieter typischerweise verteilen. Für einen realistischen Vergleich zwischen mehreren Kreditanbietern eignet sich am besten der effektive Jahreszins aus dem 2/3 Beispiel.

Begriffe im 2/3 Beispiel
Art des Zinssatzes Bedeutung
Sollzinssatz Sollzins (= Nominalzins; reiner Zinssatz für das geliehene Geld ohne Nebenkosten), den mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer erhalten
effektiver Jahreszins Effektivzins (Sollzins zzgl. aller Nebenkosten), den mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer erhalten
Sollzinssatz (mit ab-Angabe) Günstigster, möglicher Sollzins beim jeweiligen, den Kreditnehmer mit bester Bonität erhalten können
effektiver Jahreszins (mit von-bis-Angabe) Generell möglicher Effektivzins beim jeweiligen Anbieter

2/3 Zins bei Kreditvergleich sinnvoll nutzen

Verbraucher können den 2/3‑Zins als Orientierung im Kreditvergleich nutzen: Unterscheiden Sie klar zwischen „ab‑Zinsen“ in der Werbung und dem 2/3‑Zins, um zu bewerten, ob ein Angebot realistisch ist.

Hilfreich ist es außerdem, den 2/3‑Zins im Zusammenhang mit folgenden Punkten zu prüfen:

  • Ihrer individuellen Bonität (Schufa, Einkommen, bisheriges Zahlungsverhalten),
  • Ihrer Haushaltsrechnung (wie viel monatlich wirklich frei ist),
  • Kreditsumme und Laufzeit, da diese den Effektivzins erheblich verändern können.

So können Sie das 2/3‑Zins‑Beispiel als Checkliste vor einer Antragstellung einsetzen.

2/3 Zins am Beispiel von easyCredit
Beworbener (möglicher) Zins Sollzinssatz: ab 5,83 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins: 5,99 – 16,99 %
2/3-Zins Sollzinssatz: 11,11 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins: 11,69 %
Nettokreditbetrag 10.000 €
Vertragslaufzeit 72 Monate (= 6 Jahre)
Gesamtbetrag 13.740,61 €
Monatliche Rate 191,00 €
Letzte Rate 179,61 €
Bedingung Bonität vorausgesetzt

Wie Sie aus dieser Werbung Informationen für sich gewinnen können:

  • Der mögliche Sollzins beginnt bei 5,99 Prozent. Diesen Zinssatz erhält nur eine kleine Gruppe mit ausgezeichneter Bonität. 
  • Die große Mehrheit erhält einen effektiven Jahreszins von 11,69 Prozent, Bonität vorausgesetzt.
  • Als Beispiel ist eine Kreditsumme von 10.000 Euro und eine Laufzeit von 72 Monaten angegeben.
  • Die monatliche Rate beträgt in diesem Fall, bis auf die letzte Rate, 191 Euro.
  • Die Gesamtkosten des Kredits belaufen sich auf 13.740,61 Euro. Das heißt, die Zinskosten haben eine Höhe von 3.740,61 Euro.

Der 2/3-Zins schafft Transparenz und gibt Orientierung

Der Zweidrittelzins wurde eingeführt, um irreführende Werbung einzudämmen. Er hilft Ihnen, Kreditangebote besser zu vergleichen. Entscheidend für Ihren Kredit bleibt aber immer der individuelle Effektivzins.

Wichtig

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Unsere Kunden über uns

So berechnen Banken den 2/3-Zins

So wird der 2/3-Zins ermittelt: Banken schauen sich ihre tatsächlich abgeschlossenen Kreditverträge an. Sie berechnen, welchen Zinssatz mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer bei diesen Abschlüssen erhalten haben.

Dabei fließen unterschiedliche Bonitätsstufen ein – von sehr guter bis eingeschränkter Kreditwürdigkeit. So entsteht ein realistisches Bild davon, welche Zinsen für die Mehrheit der Kunden üblich sind.

Da sich Marktbedingungen, Kosten und Risiken verändern, passt sich auch der 2/3-Zins regelmäßig an. Deshalb lässt sich in Statistiken gut nachvollziehen, wie sich dieser Wert im Zeitverlauf entwickelt.

Warum werben Banken mit dem 2/3-Zins?

Banken und Kreditanbieter nutzen den 2/3-Zins also, weil er den Zinssatz zeigt, den mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich erhalten – und nicht nur einen besonders niedrigen Beispielzins. Dadurch soll Kreditwerbung transparenter und realistischer sein, da der beworbene Zinssatz für die Mehrheit der Kreditnehmer erreichbar ist.

Der 2/3-Zins bedeutet allerdings nicht, dass eine Person exakt diesen Zinssatz für ihren Kredit bekommt. Der individuelle Zinssatz hängt von einer Reihe von Faktoren ab:

  • Bonität (Kreditwürdigkeit)
  • Einkommen und Beschäftigung
  • Kreditlaufzeit und -höhe

Was die Preisangabenverordnung außerdem von Banken fordert

Kreditinstitute, die für Verbraucherdarlehen werben, müssen nicht nur den 2/3-Zins angeben. Laut § 17 PAngV sind folgende Angaben ebenso Pflicht:

  • Identität und Anschrift des Darlehensgebers
  • Kreditsumme (Nettobetrag, ohne Zinsen)
  • Sollzins und effektiver Jahreszins
  • zu zahlender Gesamtbetrag (Kredit + Zinsen)
  • Laufzeit des Kredits
  • Höhe und Anzahl der Raten

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum 2/3-Zins

  • Warum ist der 2/3-Zins gesetzlich vorgeschrieben?

    Der 2/3-Zins soll es Verbrauchern ermöglichen, Kreditangebote realistisch einzuschätzen und besser zu vergleichen. Die Angabe zeigt, welchen Zinssatz durchschnittlich zwei Drittel der Kreditnehmer bei einer Bank höchstens erhalten.

  • Warum liegt der 2/3-Zins oft höher als der beworbene Zinssatz?

    Der beworbene „ab‑Zins“ gilt meist nur für eine kleine Gruppe von Personen mit herausragender Bonität. Der 2/3‑Zins bildet den Zins der breiten Masse ab und ist daher in der Regel deutlich höher.

  • Wie unterscheidet sich der 2/3-Zins vom Effektivzins?

    Der 2/3‑Zins ist ein Orientierungswert in der Kreditwerbung, der auf abgeschlossenen Kreditverträgen bei einem Kreditinstitut beruht. Der Effektivzins ist Ihr persönlicher Zinssatz inklusive aller Kreditkosten. Er ist abhängig von der Bank, Ihrer Bonität, Ihrem Einkommen, der Kredithöhe und der Laufzeit.

  • Gilt der 2/3-Zins für alle Kreditarten?

    Die Angabe des 2/3-Zinses ist bei allen Arten von Verbraucherkrediten wie Ratenkredit oder Autokredit gesetzlich verpflichtend, wenn mit einem konkreten Sollzins („ab-Zins“) geworben wird.

  • Warum bekomme ich manchmal einen höheren Zinssatz als den 2/3-Zins?

    Wenn Ihre Bonität oder Ihre finanziellen Verhältnisse schlechter als das durchschnittliche Kundenprofil ausfallen, kann die Bank Ihnen einen Zinssatz oberhalb des 2/3‑Zinses anbieten – oder den Kredit sogar ablehnen.