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Geld bei der Krankenkasse zurückholen

Eine Frau im Arztkittel hält ein Sparschwein in den Händen.
Von den Bonusprogrammen der Krankenkassen profitieren und mit regelmäßigen Check-Ups gesund bleiben. iStock.com/SDIProductions

Als die Praxisgebühr im Jahr 2012 wieder verschwand, wurde es offensichtlich: Die Krankenkassen schwimmen im Geld. Da sich der zu zahlende Beitrag am eigenen Brutto-Einkommen orientiert, kann man den einzuzahlenden Beitrag nicht selbst bestimmen. Man muss aber nicht erst krank werden, um von den Leistungen der Krankenkassen zu profitieren. Welche Vorsorgeuntersuchungen und Bonusprogramme genutzt werden können, zeigen wir Ihnen in diesem Blogartikel.

Derzeit werden 96% des Gesundheitsbudgets für Behandlungen ausgegeben – das heißt nur 4% der Gelder fließen in Vorsorgemaßnahmen. Allgemein bekannt sind die Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter. Auch Annas Eltern hatten nach ihrer Geburt das Untersuchungsheft bekommen, in dem aktuell neun Termine festgeschrieben sind. Als Teenager ging Anna dann zu ihrer zehnten Früherkennungsuntersuchung, der J1 für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren.

Mit der Volljährigkeit kamen Verantwortlichkeiten, mit denen sich Anna vorher nie beschäftigt hatte. Sie war schon stolz, wenn sie es einmal im Jahr zum Zahnarzt schaffte. Jetzt, mit Anfang 30, war sie selten beim Arzt, hat über die Jahre allerdings eine ordentliche Summe in die Kasse eingezahlt. Die Solidargemeinschaft aller Versicherten trägt das System. Das findet Anna gut. Allerdings ärgert sie sich, dass die Versicherer in Zeiten von Negativzinsen mitunter sogar Miese mit ihren Geldpolstern machen. Vorsorgeuntersuchungen sind eine Möglichkeit, das Maximum aus seiner Mitgliedschaft bei der Krankenkasse heraus zu holen.

Was sind die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene?

Tatsächlich gehen nur die Hälfte der Frauen ab 20 regelmäßig zur Krebsfrüherkennung. Bei den anspruchsberechtigten Männern ab 45 ist es nur jeder Fünfte und den allgemeinen Gesundheits-Check-Up ab 35 Jahren nutzen nur 17 Prozent aller Frauen und Männer. Dabei bietet der Check alle zwei Jahre die Möglichkeit, frühzeitig Krankheiten zu erkennen, die dann noch wirksam behandelt werden können. Zwar unterscheiden sich die Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch gibt es einige Untersuchungen, die alle gleichermaßen anbieten.

Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen

Früherkennung von Krebs:

  • Genitaluntersuchung (Frauen ab 20, jährlich)
  • Brustkrebsuntersuchung (Frauen ab 30, jährlich)
  • Mammographie-Screening (Frauen von 50-70, alle zwei Jahre)
  • Prostatauntersuchung & Genitaluntersuchung (Männer ab 45, jährlich)
  • Hautkrebs-Screening (Frauen & Männer ab 35, alle zwei Jahre)
  • Dickdarm- und Rektumuntersuchung (Frauen & Männer ab 50, jährlich)

Gesundheits-Check-Up (Frauen & Männer ab 35)

Zahnvorsorge-Untersuchungen (Frauen & Männer ab 6, halbjährlich)

Schutzimpfungen:

  • Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
  • Auffrischungsimpfungen wie Diphterie und Tetanus
  • Indikationsimpfungen wie Grippe-Impfungen oder Reiseimpfungen

Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung

Chlamydien-Screening (Frauen bis 25, jährlich)

Bonusprogramme für Vorsorger, Sportliche und Soziale

Mit diesen Vorsorgeuntersuchungen gibt es jedoch nicht nur kostenfreie Gewissheit. Wer präventiv aktiv wird, kann dafür auch finanziell von den Krankenkassen belohnt werden. Wie das im Detail aussieht, ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Annas Krankenkasse bietet an, sich entweder für ein Bonusheft, die App oder die Online-Filiale zu registrieren. Dort kann sie analog oder digital Maßnahmen wie Blutspende, Check-Up, Haut-Screenings oder Krebsvorsorge eintragen. Auch soziales Engagement wie zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Kurs wird anerkannt. Wenn Anna zusätzlich die Gesundheitsdaten ihres Smartphones oder ihrer Fitnessuhr mit der Krankenkassen-App verbindet, bekommt sie für jeden Tag, an dem sie 10.000 Schritte gegangen ist, 100 Bonuspunkte gutgeschrieben. Schon ab 500 Punkten winken attraktive Prämien, die sich bei einigen Krankenkassen auf bis zu 200 Euro belaufen können.

Wer den Bonus lieber wieder in die eigene Gesundheit investieren möchte, kann sich bei einigen Anbietern auf Zuschüsse für Fitness-Tracker, die Übernahme von Start- und Teilnahmegebühren für Sportveranstaltungen oder eine private Zusatzversicherung freuen. Da Anna ein Kind erwartet, wird sie ihre gesammelten Punkte für einen Geburtsvorbereitungskurs nutzen.

Und auch wenn Anna bisher kaum ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen musste, ärgert sie sich etwas, dass sie von einigen Zusatzleistungen erst jetzt erfährt. So bieten Krankenkassen entweder über den Bonus oder Zuzahlungen an, sich einmal im Jahr einer professionellen Zahnreinigung zu unterziehen. Behandlungen wie Osteopathie und Akupunktur werden oft bis zur Hälfte der Kosten übernommen und auch bezuschusste Vorsorgekuren finden sich in fast jedem Angebot.

Für Anna besonders interessant wären die Gesundheitskurse. Sie findet heraus, dass Kurse, die von der Krankenkasse anerkannt werden und sich auf Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung oder Suchtprävention beziehen, mit bis zu 80% von den Krankenkassen bezuschusst werden können. So sind auch Zuschüsse für den Beitrag im Sportverein oder Fitness-Studio zu erwarten. Gut, dass Anna jetzt schon sieht, was sie anders machen kann. Denn nicht nur sie kann ab jetzt sparen, sondern auch ihr Kind wird über Bonusprogramme und spezielle Angebote für Familien berücksichtigt.

Wenn Zuzahlungen überhandnehmen

Umso größer Annas Familie wird, umso mehr Kosten werden wahrscheinlich auf sie zukommen. Seien es Rezeptgebühren bei Medikamenten, Eigenanteile bei Krankengymnastik, Massagen sowie orthopädischen Einlagen oder Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten. Um die Familienkasse nicht überzustrapazieren, lohnt es sich, die eigene Belastungsgrenze auszurechnen. Diese Grenze bestimmt, wie hoch Zuzahlungen pro Jahr sein dürfen. Alles, was über dieser Grenze gezahlt wurde, kann durch Vorlage der Belege von der Krankenkasse zurückgefordert werden. Anna nutzt einen Online-Zuzahlungsrechner und findet heraus, dass sie als verheiratete Frau und einem Familien-Bruttoeinkommen von 40.000 Euro maximal 687,86 Euro Zuzahlungen aufbringen muss. Wenn ihr Sohn geboren wird, sinkt der Beitrag auf 535,56 Euro. Eine ordentliche Buchhaltung kann sich also lohnen! Es sollen jedoch vor allem chronisch kranke Menschen und/oder Sozialhilfeempfänger durch die Beitragsgrenze entlastet werden.

Natürlich gibt es trotzdem immer wieder Maßnahmen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Ein besonders brisanter Fall in Annas Freundeskreis ist die Krankheit Lipödem. Annas beste Freundin leidet unter der Fettverteilungsstörung, die Schmerzen verursacht und nicht heilbar ist. Leider müssen Betroffene nach wie vor selbst für die Kosten einer Fettabsaugung aufkommen. Da die Krankheit fortschreitend ist, hat sich Annas Freundin nun dazu entschieden, keine Zeit mehr verlieren zu wollen. Der easyCredit-Ratenkredit, der auch bequem online abschließbar ist, unterstützt sie dabei schnell und unkompliziert.

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Tipp: Wenn Sie den Kredit gemeinsam mit einem Partner beantragen, kann die Zinsbelastung sinken.

Veröffentlicht am 27.01.2020 von easyCredit

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