Autounfall bei laufender Finanzierung: Was passiert mit meinem Autokredit?

Unfallschaden am finanzierten Fahrzeug. Was nun? iStock.com/bowdenimages

Sie sind unschuldig in einen Unfall verwickelt worden? Dann können Sie sich zunächst zurücklehnen:
Die Versicherung des Unfallverursachers muss alle anfallenden Kosten tragen. Sie zahlt für die Reparatur, den Nutzungsausfall, einen Mietwagen oder den Anwalt. Problematisch ist aber die Wertminderung – die erleidet Ihr Unfallwagen in jedem Fall. Diese spielt spätestens beim Leasing eine Rolle, wenn Sie das Auto an den Händler zurückgeben müssen.

Was muss ich beim Unfall mit meinem geleasten Auto beachten?

Ein problematischer Sonderfall ist die Wertminderung. Wichtig wird sie, wenn Sie das geleaste Auto an den Händler zurückgeben müssen – und der Wagen nach dem Unfall den kalkulierten Restwert nicht mehr erreicht.

Anders bei einem neu geleasten Wagen: Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt hier auch die Wertminderung.
Voraussetzung: Der Wagen ist nicht älter als fünf Jahre und ist weniger als 100.000 Kilometer gelaufen.

Die Versicherung ersetzt dann die Differenz zu dem Wert, den das Auto vor dem Unfall hatte. Nicht selten kommt es vor, dass der Wertverlust die Reparaturkosten übersteigt.

Was passiert mit meinem nicht zweckgebundenen Autokredit?

Bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen Sie Ihre Versicherung und Ihre kreditgebende Bank informieren. Ausnahme: Wer sein Auto beispielsweise über einen nicht zweckgebundenen Autokredit mit easyCredit finanziert, braucht die Bank nicht über den Unfall in Kenntnis zu setzen. Nicht zweckgebunden bedeutet in diesem Fall: easyCredit hat Ihnen einen Kredit gewährt, der nicht an das Fahrzeug gekoppelt ist. Sie sind der Eigentümer Ihres Wagens, da Sie bei Abschluss des Ratenkredits den Fahrzeugbrief nicht an easyCredit übergeben mussten. Im Schadensfall laufen die monatlichen Kreditraten einfach weiter.

Totalschaden bei zweckgebundenem Autokredit? Was muss ich tun?

Komplizierter wird es, wenn Sie das Fahrzeug über einen zweckgebundenen Autokredit finanziert haben: Bei diesem Kredit übereignet der Besitzer das Fahrzeug als Kreditsicherheit an die Bank. Der Fahrzeugbrief wird dauerhaft bei der Bank hinterlegt. Wenn das Fahrzeug beim Unfall einen Totalschaden erleidet, muss der Besitzer es abmelden. Genau dafür braucht er den Fahrzeugbrief von der Bank. Die Bank gibt den Fahrzeugbrief nur gegen eine andere Kreditsicherheit heraus. Weil das Auto als Sicherheit aber ausgefallen ist, wird die Bank den Kredit kündigen und das Geld innerhalb einer Frist zurückfordern.

Eine gute Möglichkeit ist, mit der Bank über die Umschuldung der Restschuld in einen Ratenkredit zu verhandeln. So lösen Sie den bestehenden Autokredit einfach ab und verzetteln sich nicht in verschiedenen Krediten.

Gut abgesichert mit der Vollkaskoversicherung

Mit einer Vollkaskoversicherung kommen Sie auch bei einem selbstverschuldeten Unfall noch gut weg. Die wesentlich günstigere Teilkasko-Versicherung tritt zwar bei Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Naturgewalten ein. Aber das reicht nicht. Die Vollkasko-Versicherung reguliert alle Schäden von selbstverschuldeten Unfällen, auch solche von Vandalismus. 12 bis 18 Monate nach der Erstzulassung zahlt die Vollkasko sogar den kompletten Neuwagenpreis. Haben Sie grob fahrlässig gehandelt, verweigern Versicherer die Zahlung. Und auch für die Kreditkosten ist die Versicherung nicht zuständig. Dieses Risiko trägt der Halter des Fahrzeugs.

Was bedeutet ein Autounfall für meine 3-Wege-Finanzierung?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über eine 3-Wege-Finanzierung beim Autohändler gekauft haben, müssen Sie den Schadensfall unbedingt melden. Das gilt insbesondere, wenn Sie die Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Kreditphase vertraglich vereinbart haben. Je nach Schadenshöhe behalten sich die kreditgebenden Banken eine Freigabe für Reparaturaufträge vor. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird die Bank diesen verweigern. Bei einem Unfallwagen ist eine erhebliche Differenz zum kalkulierten Restwert zu erwarten. Dafür müssen Sie als Kreditnehmer geradestehen.

Der Autobesitzer kann seinen Schaden mindern, wenn er das Auto selbst verkauft. Oftmals erzielt er so einen besseren Preis, als vom Händler kalkuliert. Das funktioniert leider nicht bei jedem Kreditvertrag. Auch bei einem Totalschaden, greift diese Lösung mitunter nicht. Hat das Fahrzeug noch einen hohen Restwert, lohnt sich der Verkauf des Fahrzeugs für den Halter. Oftmals entscheidet aber die Bank, was mit dem Unfallwagen passieren soll.

Was mache ich, wenn die Bank meinen Kredit kündigt?

In der Regel sind Banken am Weiterbestehen der Kreditverträge interessiert. Wenn Sie einen Unfall hatten, sollten Sie Ihre Bank aber sofort informieren. Von der Meldepflicht sind ungebundene Ratenkredite, wie easyCredit sie anbietet, ausgenommen.
Sollten Sie dennoch eine Kündigung in den Händen halten, suchen Sie die Bank zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt auf. Vermeiden Sie eine juristische Auseinandersetzung – meistens findet sich im Gespräch eine einvernehmliche Lösung.

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