Versicherungen sind ein leidiges Thema, aber im Ernstfall unverzichtbar. Egal ob Hundehalter, Fahrradfahrer oder Hobby-Gärtner: Das Gefahrenrisiko lauert überall. Eine Versicherung schützt vor diesen Risiken. Wir erklären Ihnen, welche Verträge wann Sinn machen und worauf Sie beim Wechsel in einen neuen Tarif achten sollten.
Auch dieses Jahr startet mit guten Vorsätzen: Einer davon sollte sein, Ihre Versicherungen zu checken. Denn so vielfältig wie die versicherbaren Risiken ist auch das Angebot: Während einige Versicherungen verpflichtend sind, kann auf andere je nach individueller Situation ganz verzichtet werden. Versicherungen sollten darum mindestens einmal im Jahr überprüft werden, um überflüssige Verträge kündigen zu können. Anlässe hierfür können sein,
Bevor eine bestehende Versicherung gekündigt wird, um eine neue abzuschließen, ist ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote ratsam.
In Deutschland gibt es bestimmte Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Laut Grundgesetz herrscht zwar Vertragsfreiheit, Pflichtversicherungen unterliegen jedoch einer konkreten Begründung. Triftige Gründe sind der Gesundheitsschutz, der Verbraucherschutz und der Schutz Dritter vor Schäden.
Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer:
Andere Pflichtversicherungen:
Nützliche freiwillige Versicherungen:
Ob Nordic Walking, Inlineskating oder Fußballspielen – für viele Freizeitsportler sind die ersten schönen Tage des Jahres der Auftakt in die persönliche Sportsaison. In dieser Zeit häufen sich auch die Sportunfälle. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV ereignet sich jeder neunte Unfall beim Sport. Als Sportbegeisterter sollten Sie daher Ihre Versicherungsunterlagen prüfen und checken wie es um ihren Versicherungsschutz bestellt ist. Existenzielle Risiken wie der Verlust der Arbeitskraft, eine bleibende Invalidität oder Schadensersatzansprüche anderer sollten durch entsprechende Versicherungen abgedeckt sein.
Bleibt nach einem Sturz der gebrochene Arm steif und ist eine dauerhafte Hilfe im Haushalt notwendig oder der Umbau des Autos erforderlich, zahlt zum Beispiel die Unfallversicherung. Die Grundversicherungssumme richtet sich nach Alter und Einkommen. Bis 30 Jahre empfiehlt sich als Grundsumme das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens. Die noch wichtigere Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatlich vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Ob Sportler oder nicht: Eine Privathaftpflichtversicherung ist jedem zu empfehlen. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen, falls Sie anderen fahrlässig einen Schaden zufügen. Und das passiert schneller als gedacht: Als Fahrradfahrer etwa ist die Gefahr hoch, einen Fußgänger zu übersehen – und ihn zu Fall zu bringen. Die Zahlung von eventuell lebenslangen Renten kann existenzbedrohend sein. Hier springt dann eine Privathaftpflichtversicherung ein. Die Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.
Der beste Vertrag ist ungeeignet, wenn die Leistungen Ihres Anbieters nicht zu Ihrem Nutzungsverhalten passen oder Ihr Budget übersteigen. Beim Tarifvergleich ist es daher sinnvoll, die Preise auch in Relation zu setzen: Welche Leistungsbausteine sind Ihnen wichtig? Online können Sie auf vielen Websites von Verbrauchermagazinen Tarife direkt vergleichen. So gewinnen Sie einen Überblick über die verschiedenen Anbieter.
Bei Versicherungsverträgen handelt es sich um sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die gemäß geltendem Recht unter Einhaltung einer bestimmten Form und Frist gekündigt werden können. Möchten Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, spielen Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist eine wichtige Rolle. Denn wer nicht zur festgesetzten Frist pünktlich kündigt, zahlt am Ende für zwei Versicherungen. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Wurde im Versicherungsvertrag eine feste Laufzeit vereinbart, ist gar keine Kündigung notwendig.
Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist bei den meisten Versicherungen drei Monate vor Ablauf des sogenannten Versicherungsjahres. Dieses beginnt mit dem Beginn der Versicherung und muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag meistens um ein weiteres Jahr. Ausnahmen sind die Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kasko-Versicherungen: Diese können immer bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden, wenn der Wechsel zu einem anderen Versicherer für den 1. Januar des nächsten Jahres geplant ist. Bei Stilllegung, Verkauf oder Totalschaden wird die Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt gekündigt. Bis dahin gezahlte Beträge werden vom Versicherungsunternehmen an den Fahrzeughalter zurückgezahlt.
Eine außerordentliche Kündigung ist oft nach einem Schadensfall möglich oder wenn der Versicherer die Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen erhöht. Hier lohnt es sich, Alternativen zu vergleichen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat nach Kundgabe der Beitragserhöhung beziehungsweise der Zahlung oder Ablehnung einer Versicherungsleistung. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob er zum Ende des Versicherungsjahres oder mit sofortiger Wirkung kündigt.
Werden Versicherungsverträge mit langen Laufzeiten, beispielsweise drei, fünf oder zehn Jahre abgeschlossen, können diese erstmals nach drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine kurze Laufzeit bietet zwar mehr Flexibilität. Bei längeren Vertragslaufzeiten hingegen räumen Anbieter oft hohe Rabatte ein.
Eine Versicherung sollte grundsätzlich schriftlich gekündigt werden. Damit der Versicherer das Schreiben zuordnen kann und Sie einen Kündigungsnachweis erhalten, ist es ratsam, folgende Angaben zu machen:
Das Kündigungsschreiben wird idealerweise als Einschreiben verschickt, damit im Streitfall ein Beweis für die fristgemäße Kündigung vorliegt. Die Kündigung per E-Mail oder Fax ist grundsätzlich möglich. Zu empfehlen ist das aber nur, wenn noch genug Zeit bleibt, um bei Ausbleiben der Bestätigung des Versicherers ein Einschreiben zu versenden.