Versicherungswechsel: Wann ist er sinnvoll und wie spart man dabei?

Ein Mann hat den rechten Arm verletzt in einer Schlinge. Er sitzt auf dem Sofa und und liest mit seiner hinter ihm stehenden Frau einen Versicherungsbeitrag.
Mit Versicherungen beschäftigen sich viele erst, wenn’s zu spät ist. Machen Sie Ihre Verträge fit fürs neue Jahr – und vermeiden Sie so böse Überraschungen. iStock.com/Highwaystarz-Photography

Versicherungen sind ein leidiges Thema, aber im Ernstfall unverzichtbar. Egal ob Hundehalter, Fahrradfahrer oder Hobby-Gärtner: Das Gefahrenrisiko lauert überall. Eine Versicherung schützt vor diesen Risiken. Wir erklären Ihnen, welche Verträge wann Sinn machen und worauf Sie beim Wechsel in einen neuen Tarif achten sollten.

Auch dieses Jahr startet mit guten Vorsätzen: Einer davon sollte sein, Ihre Versicherungen zu checken. Denn so vielfältig wie die versicherbaren Risiken ist auch das Angebot: Während einige Versicherungen verpflichtend sind, kann auf andere je nach individueller Situation ganz verzichtet werden. Versicherungen sollten darum mindestens einmal im Jahr überprüft werden, um überflüssige Verträge kündigen zu können. Anlässe hierfür können sein,

  • dass der Grund für die Versicherung nicht mehr besteht (zum Beispiel beim Zusammenlegen zweier Haushalte),
  • der Versicherer die Beiträge erhöht hat,
  • der Versicherer den Leistungsumfang ändert oder
  • andere Versicherungsunternehmen ein besseres Leistungspaket anbieten.

Bevor eine bestehende Versicherung gekündigt wird, um eine neue abzuschließen, ist ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote ratsam.

Die verschiedenen Versicherungsarten

In Deutschland gibt es bestimmte Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Laut Grundgesetz herrscht zwar Vertragsfreiheit, Pflichtversicherungen unterliegen jedoch einer konkreten Begründung. Triftige Gründe sind der Gesundheitsschutz, der Verbraucherschutz und der Schutz Dritter vor Schäden.

Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung (bei definierten Berufsgruppen)

Andere Pflichtversicherungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge)
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung (welche Tiere insbesondere versichert werden müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; Schäden durch Kleintiere können jedoch in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mit abgesichert werden)
  • Jagdhaftpflichtversicherung (wer einen Jagdschein oder dessen Verlängerung beantragt)

Nützliche freiwillige Versicherungen:

  • Vollkaskoversicherung für neue oder sehr teure Autos
  • Hausratversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Reiseversicherungen
  • Zahnzusatzversicherungen
  • Krankenhauszusatzversicherungen
  • Auslandskrankenversicherungen
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Neujahrsvorsatz: Mehr Sport im neuen Jahr

Ob Nordic Walking, Inlineskating oder Fußballspielen – für viele Freizeitsportler sind die ersten schönen Tage des Jahres der Auftakt in die persönliche Sportsaison. In dieser Zeit häufen sich auch die Sportunfälle. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV ereignet sich jeder neunte Unfall beim Sport. Als Sportbegeisterter sollten Sie daher Ihre Versicherungsunterlagen prüfen und checken wie es um ihren Versicherungsschutz bestellt ist. Existenzielle Risiken wie der Verlust der Arbeitskraft, eine bleibende Invalidität oder Schadensersatzansprüche anderer sollten durch entsprechende Versicherungen abgedeckt sein.

Bleibt nach einem Sturz der gebrochene Arm steif und ist eine dauerhafte Hilfe im Haushalt notwendig oder der Umbau des Autos erforderlich, zahlt zum Beispiel die Unfallversicherung. Die Grundversicherungssumme richtet sich nach Alter und Einkommen. Bis 30 Jahre empfiehlt sich als Grundsumme das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens. Die noch wichtigere Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatlich vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Versichert gegen Schäden an anderen

Ob Sportler oder nicht: Eine Privathaftpflichtversicherung ist jedem zu empfehlen. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen, falls Sie anderen fahrlässig einen Schaden zufügen. Und das passiert schneller als gedacht: Als Fahrradfahrer etwa ist die Gefahr hoch, einen Fußgänger zu übersehen – und ihn zu Fall zu bringen. Die Zahlung von eventuell lebenslangen Renten kann existenzbedrohend sein. Hier springt dann eine Privathaftpflichtversicherung ein. Die Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

Tarife richtig vergleichen

Der beste Vertrag ist ungeeignet, wenn die Leistungen Ihres Anbieters nicht zu Ihrem Nutzungsverhalten passen oder Ihr Budget übersteigen. Beim Tarifvergleich ist es daher sinnvoll, die Preise auch in Relation zu setzen: Welche Leistungsbausteine sind Ihnen wichtig? Online können Sie auf vielen Websites von Verbrauchermagazinen Tarife direkt vergleichen. So gewinnen Sie einen Überblick über die verschiedenen Anbieter.

Keine Lücke übersehen: Versicherungstipps
  • Marderschäden entdecken: Unmittelbare Nagetierschäden am Auto sind über die KFZ-Kaskoversicherung abgedeckt – ihre Folgeschäden jedoch nur selten. Untersuchen Sie Ihr Fahrzeug deshalb im Frühling auf Marderspuren wie Pfotenabdrücke auf dem Lack (fünf Zehen auf der Vorderpfote), Kühlwasser, Ölspuren und Gummireste unter dem Auto, Kot und Uringeruch, Essensreste (Eierschalen, Kleintierkadaver) sowie zerbissene Kabel und Schläuche im Motorraum.
  • Die 72-Stunden-Klausel: Kurz vor dem Urlaub hat man vor allem das Kofferpacken im Kopf. Doch nicht vergessen sollten Sie einen besonderen Abschnitt der Haushaltsversicherung. Dieser besagt: Ist mehr als 72 Stunden am Stück niemand zu Hause, muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden. Verletzt man diese Klausel, muss der Versicherer im Schadenfall (z.B. bei Rohrbruch) nicht zahlen.
  • Einbruchsicherung: Sie wollen verreisen. Sind alle Türen und Fenster verschlossen? Liegt kein Schlüssel versteckt irgendwo im Garten? Steht wirklich keine Leiter im Außenbereich herum? Gut, denn dann zahlt die Haushaltsversicherung in der Regel bei einem Einbruchdiebstahl.
  • Gartenausstattung versichern: Gartenmöbel und -geräte sind üblicherweise in der Haushaltsversicherung, Topf- und Terrassenpflanzen in der Eigenheimversicherung versichert. Doch wertvolle Außenanlagen wie Hochbeete, Pools, Teiche und Gartenhäuschen muss man in der Regel extra beantragen.
  • Fahrraddiebstahl: Über die Haushaltsversicherung besteht in der Regel bei Einbruch in Ihre Wohnung oder in ein abgesperrtes Kellerabteil Versicherungsschutz. Fahrräder im Garten, Schuppen oder auf gemeinschaftlichen Flächen müssen gesichert sein, damit die Haushaltsversicherung bei einem Diebstahl zahlt. Besonders bei teuren Modellen und E-Bikes ist eine zusätzliche Versicherung ratsam. Doch dafür muss nicht immer ein eigener Vertrag abgeschlossen werden: Fahrräder können auch mit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden – oftmals ist das sogar die günstigere Variante.
  • E-Bikes-/Pedelec-Versicherung: Unfälle durch zu schnelles Fahren, elektronische Defekte oder Diebstähle sind keine Seltenheit für E-Bike-Fahrer. Daher ist eine finanzielle Absicherung von Unfällen durch oder mit E-Bikes sowie ein umfassender Diebstahlschutz sinnvoll.
  • Kfz-Versicherung für E-Roller: Seit Mitte 2019 sind die elektrischen Roller auf deutschen Straßen erlaubt. Für sie gilt allerdings eine Versicherungspflicht. Der Nachweis erfolgt über eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Sie mit Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie zusätzlich eine Teilkasko abschließen.
  • Mit dem KFZ im Urlaub: Ihre KFZ-Haftpflicht gilt in der Regel nur innerhalb Europas (im geografischen Sinn). Für andere Weltgegenden benötigen Sie eine Erweiterung. Wer an seinem Auto hängt und ohnehin nicht bereits eine Kaskoversicherung hat, sollte sich eventuell für die Reise eine zulegen.
  • Mit dem Wohnwagen im Urlaub: Im Urlaub ist Ihr Hab und Gut in gängigen Reiseversicherungen prinzipiell gegen Diebstahl versichert – aber oft nur dann, wenn der Wohnwagen abgesperrt, nicht einsehbar und auf offiziellen Campingplätzen abgestellt ist. Für Schäden am Wohnwagen selbst kommt die Wohnwagen-Kaskoversicherung auf.
  • Urlaubsklausel in der Unfallversicherung: Gefährliche Sportarten wie Paragleiten, Fallschirmspringen etc. sind in der privaten Unfallversicherung meist nicht versichert. Mit der sogenannten „Urlaubsklausel“ sind diese Aktivitäten jedoch abgedeckt, solange sie nicht den Hauptzweck der Reise ausmachen. Fragen Sie Ihren Versicherer nach dieser Klausel!
  • Zeckenbiss versichert: Grundsätzlich ist ein Zeckenbiss ein Unfall. Die unmittelbaren Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Erkrankung nach einem Biss (und Langzeitfolgen daraus) handelt es sich jedoch um eine Infektionskrankheit, was bei privaten Unfallversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Manche Versicherungen haben ihren Versicherungsschutz jedoch bereits auf häufige Zeckenbiss-Krankheiten wie FSME oder Borreliose erweitert.

Kündigung: Das müssen Sie beachten

Bei Versicherungsverträgen handelt es sich um sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die gemäß geltendem Recht unter Einhaltung einer bestimmten Form und Frist gekündigt werden können. Möchten Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, spielen Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist eine wichtige Rolle. Denn wer nicht zur festgesetzten Frist pünktlich kündigt, zahlt am Ende für zwei Versicherungen. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Wurde im Versicherungsvertrag eine feste Laufzeit vereinbart, ist gar keine Kündigung notwendig.

1. Bei einer ordentlichen Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist bei den meisten Versicherungen drei Monate vor Ablauf des sogenannten Versicherungsjahres. Dieses beginnt mit dem Beginn der Versicherung und muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag meistens um ein weiteres Jahr. Ausnahmen sind die Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kasko-Versicherungen: Diese können immer bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden, wenn der Wechsel zu einem anderen Versicherer für den 1. Januar des nächsten Jahres geplant ist. Bei Stilllegung, Verkauf oder Totalschaden wird die Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt gekündigt. Bis dahin gezahlte Beträge werden vom Versicherungsunternehmen an den Fahrzeughalter zurückgezahlt.

2. Bei einer außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist oft nach einem Schadensfall möglich oder wenn der Versicherer die Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen erhöht. Hier lohnt es sich, Alternativen zu vergleichen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat nach Kundgabe der Beitragserhöhung beziehungsweise der Zahlung oder Ablehnung einer Versicherungsleistung. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob er zum Ende des Versicherungsjahres oder mit sofortiger Wirkung kündigt.

3. Ausnahmen bei Kündigungsfristen

Werden Versicherungsverträge mit langen Laufzeiten, beispielsweise drei, fünf oder zehn Jahre abgeschlossen, können diese erstmals nach drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine kurze Laufzeit bietet zwar mehr Flexibilität. Bei längeren Vertragslaufzeiten hingegen räumen Anbieter oft hohe Rabatte ein.

Das Einmaleins der Versicherungskündigung
  • Wann? Gekündigt werden können die meisten Versicherungen zum Ende des Versicherungsjahres. Oft gilt dafür eine Frist von drei Monaten. Dabei muss das Versicherungsjahr nicht identisch sein mit dem Kalenderjahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  • Wie? Lassen Sie sich die Kündigung von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen. Dann können Sie sicher sein, dass sie die Beiträge nicht mehr zahlen müssen. Bedenken Sie: Wer den Termin verpasst, muss in der Regel bis zum nächstmöglichen warten.
  • Der Spezialfall: Bei einigen Versicherungsverträgen gelten etwas andere Regeln, zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung. Sie ist jährlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode.
Das richtige Kündigungsschreiben

Eine Versicherung sollte grundsätzlich schriftlich gekündigt werden. Damit der Versicherer das Schreiben zuordnen kann und Sie einen Kündigungsnachweis erhalten, ist es ratsam, folgende Angaben zu machen:

  • Adresse und vollständiger Name des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungstermin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Das Kündigungsschreiben wird idealerweise als Einschreiben verschickt, damit im Streitfall ein Beweis für die fristgemäße Kündigung vorliegt. Die Kündigung per E-Mail oder Fax ist grundsätzlich möglich. Zu empfehlen ist das aber nur, wenn noch genug Zeit bleibt, um bei Ausbleiben der Bestätigung des Versicherers ein Einschreiben zu versenden.

Veröffentlicht am 24.01.2020 von easycredit.de

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