Gebrutzelt wird überall: Im eigenen Garten, auf dem Balkon, im Schrebergarten und im Park. Aber wo darf überhaupt gegrillt werden? Ist ein offenes Feuer auf dem Mietshausbalkon eigentlich erlaubt? Und hat das Grillen ein Ende, wenn’s dem Nachbarn stinkt? Welche Rechte habe ich als Mieter, Eigentümer und Nachbar? Wir klären die Rechtslage und zeigen Alternativen zum Holzkohlegrill.
Der Holzkohlegrill ist ein Klassiker und steht auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. Das Angebot ist riesig: Billige Wegwerfmodelle gibt’s für ein paar Euro an nahezu jeder Tankstelle. Für Grill-Profis darf es auch gerne etwas mehr sein. Eine edle Grill-Räucher-Kombination vom Fachhändler ist wahren Grill-Fans auch mal einen vierstelligen Betrag wert. Der große Vorteil: Ein Holzkohlegrill kann fast überall angeschürt werden. Er ist quasi der Grill to go und lässt sich vielerorts aufstellen. Für Wohnungen ohne Balkon, gibt es sogar Hängegrills, die am Fenster befestigt werden können. Der Holzkohlegrill kommt ohne lästiges Stromkabel oder Gaskartusche aus. Und Holzkohle kann der Grillfreund fast überall kaufen.
Der Nachteil: Wenn’s stark qualmt, verscherzt man es sich eventuell mit dem Nachbarn.
Grillen mit Holzkohle ist Handarbeit. Welches Brennmaterial ist optimal? Welche Anzündhilfen bringen den Grill bestmöglich in Gang? Wie erreicht man die richtige Temperatur und hält die Glut? Grillfans sehen hierin die Herausforderung und den Spaß beim Grillen. Das offene Feuer zu zähmen und schmackhafte Gerichte ohne Anbrennen zu zaubern, ist für viele die einzig wahre Variante des Grillens.
Wer gerne mit Holzkohle grillt, sollte nichts verkohlen lassen. Ist das Würstchen verbrannt, enthält die schwarze Kruste krebserregende Stoffe. Die entstehen, wenn Fett in die Glut tropft und der Rauch sich auf das Grillgut legt. Gleiches passiert mit Bier, das gerne verwendet wird, um den Geschmack abzurunden. Klare Empfehlung: Grillschalen verwenden und nicht mit Bier ablöschen.
Säure- oder salzhaltige Speisen sollten allerdings nicht auf Aluschalen gegrillt werden, da sich das Aluminium auf die Speisen übertragen kann. Salzen und würzen sollte man daher immer erst nach dem Grillen. Die Alternative: Wiederverwendbare Grillschalen, beispielsweise aus Edelstahl oder Keramik.
Durch das Grillen mit Holzkohle entsteht außerdem Feinstaub und Ruß, der die Atemluft am Grill und in der Umgebung belastet.
Gas- und Elektrogrills sind hier die gesündere Alternative.
Gasgrills bringen viele Vorteile mit sich: Einfach zu bedienen, kein lästiges Anzünden, hohe Leistung und im Vergleich mit jedem herkömmlichen Holzkohlegrill sicherer. Und gesundheitlich unbedenklich grillt man außerdem auch noch. Auch für Grillanfänger eignet sich ein Gasgrill perfekt. Im Gegensatz zum Holzkohlegrill kann die Temperatur zielgenau geregelt werden – verbranntes Grillgut Adè. Die lästige Qualmentwicklung gehört mit einem Gasgrill ebenfalls der Vergangenheit an. Ein Pluspunkt für die Umwelt und das nachbarschaftliche Verhältnis.
Auch wenn es mittlerweile kleine, tragbare Gasgrills gibt, eine gefüllte Gasflasche- oder Kartusche gehört zur Pflichtausstattung beim Grillen mit Gas. Die erhält man zwar nicht im Supermarkt um die Ecke, allerdings hilft hier das Internet bei der lokalen Suche nach einem Flaschengas-Händler. Gute Einsteigermodelle bekommt man schon ab circa 130 Euro. Ein Nachteil gegenüber dem deutlich günstigeren Einstiegspreis beim Holzkohlegrill.
Viele Menschen haben bei Gasgrills Sicherheitsbedenken. Und in der Tat ist der richtige Umgang mit dem Gasgrill wichtig. Wenn Sie aber vorausschauend handeln und einige Punkte beachten, können Sie das Risiko minimieren:
Wer den Nachbarn nicht verärgern möchte, keine Gasflaschen tauschen und sicher grillen will, der sollte sich für einen Elektrogrill entscheiden. Elektrogrills erzeugen nur elektrische Hitze, kein Feuer. Das macht ihn zur sichersten aller Grillvarianten. Auch ein Grund dafür, dass in vielen Mietobjekten das Grillen auf dem Balkon ausschließlich mit Elektrogrills erlaubt ist.
Abstriche muss man in Punkto Flexibilität machen. Um den Elektrogrill in Betrieb zu nehmen, sind Sie auf eine Stromversorgung angewiesen. Wer nur im Park grillen möchte, sollte auf Gas- oder Holzkohlegrills ausweichen. Auch ist die Hitzeentwicklung beim Elektrogrill weitaus geringer, als beim Holzkohle- oder Gasgrill. Für perfekte Steaks braucht man mindestens eine Leistung von 2.000 Watt. Bei niedrigen Wattzahlen wird der Grill nicht heiß genug und gart das Fleisch anstatt es zu grillen.
Vorteil des Elektrogrills: Wer auch im Winter nicht aufs Grillen verzichten möchte, dabei aber nicht in der Kälte stehen mag, für den ist der Elektrogrill ideal. Egal ob Kontaktgrill zum Zuklappen, Tischgrill oder Standgrill. Alle funktionieren aufgrund der geringen Strahlwärme auch bedenkenlos in Haus oder Wohnung. Das schafft kein anderes Grillmodell.
Eine besondere Grillvariante ist der Smoker. Unabdingbar für alle Liebhaber des amerikanischen Barbecues. Hier wird nicht über dem Feuer oder der Glut gegart, sondern im heißen Rauch. Die Temperaturen sind niedriger, die Fleischstücke garen meist über mehrere Stunden. Daher eignet er sich besonders für die Zubereitung von großen Fleischstücken. Auf anderen Grills bleiben diese oftmals innen roh, während sie außen schon zu trocken sind.
Ungeduldig sollte man bei dieser Grillmethode jedoch nicht sein: Eine Zubereitungszeit von vier Stunden und mehr ist bei Smokern keine Seltenheit. Eine spontane Grillparty ist mit Smokern daher nicht machbar. Allerdings muss man auch bei langen Garzeiten nicht die ganze Zeit neben dem Smoker stehen. Aufgrund der niedrigen Temperatur verbrennt das Fleisch nicht. Wie auch beim Gas- und Elektrogrill, werden krebserregende Dämpfe vermieden. Das gelingt beim Smoker durch die Trennung zwischen Garkammer und Feuerbox.
Achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, dass das Gerät die Temperatur über einen langen Zeitraum konstant halten kann. Nur so wird eine gleichmäßige Garung erreicht.
Smoker sind größer als herkömmliche Grills, damit eignen sie sich nur bedingt für kleine Balkons oder Gärten.
Das kommt ganz auf den Vermieter an. Der Vermieter kann ein allgemeines Grillverbot im Mietvertrag oder der Hausordnung festhalten. Dann muss auf öffentliche Grillplätze ausgewichen werden. Viele Verbote beschränken sich aus Brandschutzgründen aber auf Gas- und Holzkohlegrills. Mit einem Elektrogrill ist man auf der sicheren Seite.
Aber selbst wenn von Vermieterseite keine Einschränkungen vorliegen, kann das Grillen verboten werden. Und zwar dann, wenn durch Rauch, Ruß oder dichten Qualm die Wohnqualität der Nachbarn erheblich beeinträchtigt wird. Im Extremfall kann es hier sogar zu einem Rechtsstreit kommen. Um dem vorzubeugen, sollten man die qualmenden Holzkohlegrills vermeiden und stattdessen einen Gas- oder Elektrogrill benutzen.
Grundsätzlich schon. Auch auf dem eigenen Grundstück können Nachbarn durch Rauch und Qualm belästigt werden. Und ein “Recht auf Grillen” gibt es nicht. Bei alleinstehenden Grundstücken ist eine Beschwerde durch die Nachbarn aber eher unwahrscheinlich. Aber auch hier gilt: Eine gute nachbarschaftliche Beziehung und Rücksicht sind der Schlüssel zum unbeschwertem Grillgenuss. Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach zum Grillfest ein! Wer selbst gegrillte Leckereien serviert bekommt, hat kaum Grund, sich zu beschweren.