easyCredit empfiehlt Ihnen, eine Restkreditversicherung** abzuschließen. Dies kann Sie oder Ihre Familie vor finanziellen Engpässen bei Arbeitslosigkeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall bewahren. Der Betrag für die Restkreditversicherung wird über Ihren easyCredit finanziert und transparent in Ihrem Vertrag ausgewiesen. Selbstverständlich ist der Kauf eines easyCredit unabhängig vom Kauf einer Restkreditversicherung. Es ist nur eine separate Absicherung für Sie. Die Wahl der Restkreditversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditentscheidung.
Auch hier stehen wir zu unserem Fairness-Gedanken: Innerhalb eines Monats können Sie eine abgeschlossene Restkreditversicherung wieder zurückgeben. Auch während der Laufzeit bleiben Sie flexibel und können die Restkreditversicherung jederzeit kündigen.
Tod Arbeitslosigkeit und Scheidung Arbeitsunfähigkeit Endalter 75 65 65 Leistung 110% der
aktuellen
Versicherungs-
summeRate für max. 18 Monate Einmalzahlung in Höhe von 6 Raten Rate ab den 43 Tag nach AU-Beginn Ausschlüsse 12/24 Ausschlussklausel vorsätzliche Herbeiführung Abschluss im Trennungsjahr 12/24 Ausschlussklausel Unterlagen Sterbeurkunde Arbeitslosenbescheid Selbstständige: Gewerbeanmeldung/-abmeldung Scheidungsurteil gem. §§ 1564 ff BGB Krankmeldung Wartezeit keine 3 Monate keine Karenzzeit keine 3 Monate keine 6 Wochen (Lohnfortzahlung) Beginn
VersicherungsschutzMit Unterschrift und Auszahlung des easyCredit Nach 3 Monaten (Wartezeit) Mit Unterschrift und Auszahlung des easyCredit Widerruf innerhalb von 30 Tagen möglich Kündigung während der Laufzeit jederzeit möglich


