easyCredit empfiehlt Ihnen, eine Restkreditversicherung** abzuschließen. Dies kann Sie oder Ihre Familie vor finanziellen Engpässen bei Arbeitslosigkeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall bewahren. Der Betrag für die Restkreditversicherung wird über Ihren easyCredit finanziert und transparent in Ihrem Vertrag ausgewiesen. Selbstverständlich ist der Kauf eines easyCredit unabhängig vom Kauf einer Restkreditversicherung. Es ist nur eine separate Absicherung für Sie. Die Wahl der Restkreditversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditentscheidung.

Auch hier stehen wir zu unserem Fairness-Gedanken: Innerhalb eines Monats können Sie eine abgeschlossene Restkreditversicherung wieder zurückgeben. Auch während der Laufzeit bleiben Sie flexibel und können die Restkreditversicherung jederzeit kündigen.

 

  Tod  Arbeitslosigkeit und Scheidung Arbeitsunfähigkeit
 Endalter 75  65 65
 Leistung 110% der
 aktuellen
 Versicherungs-
 summe
Rate für max. 18 Monate Einmalzahlung in Höhe von 6 Raten Rate ab den 43 Tag nach AU-Beginn
 Ausschlüsse 12/24 Ausschlussklausel vorsätzliche Herbeiführung Abschluss im Trennungsjahr 12/24 Ausschlussklausel
 Unterlagen Sterbeurkunde Arbeitslosenbescheid Selbstständige: Gewerbeanmeldung/-abmeldung Scheidungsurteil gem. §§ 1564 ff BGB Krankmeldung
 Wartezeit keine 3 Monate keine
 Karenzzeit keine 3 Monate keine 6 Wochen (Lohnfortzahlung)
 Beginn
 Versicherungsschutz
Mit Unterschrift und Auszahlung des easyCredit
 Nach 3 Monaten (Wartezeit) Mit Unterschrift und Auszahlung des easyCredit
 Widerruf  innerhalb von 30 Tagen möglich
 Kündigung während der Laufzeit jederzeit möglich

 

 

 
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